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Artikel Tagged ‘Verspätung’

Passagiere meutern an Bord eines Flugzeugs

7. Dezember 2010
cc by wikimedia/ Lebgdenanterre

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Fast alle Reisenden haben mit Verspätungen, Ausfällen, Annullierungen und Co. zu kämpfen. Immer häufiger hört man von Reisenden, die eine Nacht oder manchmal sogar mehrere Tage an Flughäfen verbringen müssen. Offenbar reißt nun immer mehr Passagieren der Geduldsfaden und man setzt ich zur Wehr.

Vor kurzem erst veranstalteten Gäste an Bord einer Ryanair-Maschine einen Sitzstreik, da der Flug zunächst verspätet war und dann anstatt bei Paris im belgischen Lüttich landete. Mehrere hundert Passagiere blieben einfach sitzen und verließen die Maschine erst nach vierstündigen Verhandlungen.

Ähnlich erging es nun auch der marokkanischen Airline Jet4you. Der Flug startet um 22:30 Uhr in Toulouse und sollte noch vor Mitternacht in Casablanca landen. Spontan entschied die Fluggesellschaft jedoch, dass man zuvor noch zwei Zwischenstopps einlegen werde und somit erst gegen 6 Uhr morgens am Zielort eintreffen werde.

Dies machten die Passagiere nicht mit und blieben beharrlich nach dem ersten Stopp die ganze Nacht über im Flugzeug, so dass es nicht weiterging. Die Airline wiederum schlug zurück und stellte den streikenden Kunden den Strom ab, so dass sie keine Heizung und zudem nichts zu trinken hatten. Es waren auch Kinder und ältere Menschen an Bord. Nun wird in beide Richtungen ermittelt.

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Verbraucherzentrale Sachsen: Informationen zu Rechten von Fluggästen

23. August 2010

Flughafen by wiki, WongmWohl jeder Reisende kennt die Situation: Der Flug ist verspätet, die Maschine ist überbucht, ein Streik findet statt oder es passieren außergewöhnliche Ereignisse wie unlängst die Aschewolke über Europa. Jedenfalls steckte fast jeder schon einmal am Flughafen fest.

In solch einer Situation ist man meist ziemlich hilflos, denn keiner weiß so recht wie man sich verhalten soll und für das Personal gilt dies meist ebenso. Daher ist es gut, wenn man hier seine Rechte kennt und auch weiß, wo man sie einfordern kann.

Hierzu hat die Verbraucherzentrale Sachsen aktuell ein Faltblatt herausgebracht, wo sich Passagiere über genau dieses Thema umfassend informieren können. So stehen einem zum Beispiel bei einer Abflugverspätung von zwei Stunden bei kurzen Entfernungen Essen, Getränke, zwei Telefonate und eine andersweitige Beförderung zu.

Das Faltblatt gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen und hier zum Download…

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Sleeping in Airports – Tipps für die unfreiwillige Übernachtung

4. März 2010

airport by flickr, C+HFür viele Reisende ist es wohl der Alptraum schlechthin. Man ist eh schon kaputt von dem Flug davor und dann lässt auch noch der Anschlussflug etliche Stunden auf sich warten. Oder: Der Flug hat mal wieder Verspätung oder fällt gleich ganz aus und man steckt bis ein Ersatz gefunden ist am Flughafen fest.

Wohl so mancher musste hier schon eine unfreiwillige Nacht auf dem Flughafen verbringen. Normalerweise kein entspanntes Erlebnis, doch mit ein paar Tipps und Tricks kann man sich auch das angenehmer machen.

Das ist die Idee hinter der Website Sleeping in Airports. Aus einer anfänglichen kleinen Idee hat sich inzwischen ein weltweites Netzwerk entwickelt, bei dem man sich für alle möglichen Flughäfen Tipps und Tricks für eine Übernachtung im selbigen holen kann.

Wo kann ich mich am bequemsten hinlegen? Wo kann ich mich waschen? Wie verhindere ich einen Diebstahl während ich schlafe? Wo gibt es etwas zu essen? Und und und…

Man findet dort allgemeine Tipps, aber auch ganz konkrete für diverse Flughäfen. In jedem Jahr vergeben die User das „Goldene Kissen“ für den Flughafen, auf dem es sich am besten nächtigen lässt. 2008 gewann der Flughafen Changi in Singapur. Es gab dort freie Internetzugänge, die Toiletten waren sauber, die Duschen umsonst, es war ruhig und gemütlich. Auf dem letzten Platz landete der Pariser Flughafen Charles de Gaulles: harte Metallbänke, nervende Durchsagen und dreckige Toiletten…

Wer also demnächst mal auf einem Flughafen strandet, sollte Sleeping in Airports mal einen Besuch abstatten!

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Entschädigung bei Flug-Verspätung

24. November 2009

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erhalten jetzt auch Passagiere, deren Flug verspätet ist, eine angemessen Entschädigung von der entsprechenden Airline. Erhielten manche Fluggäste bisher bei einem Flugausfall Geld und konnten gleich mit einer anderen Maschine weiterfliegen, gingen diejenigen, die mehrere Stunden sinnlos am Flughafen saßen nichts. Das soll sich nach dem aktuellen Richterspruch jetzt ändern.

Doch wie komme ich an diese Entschädigung? Zunächst ist es einmal wichtig alle Beweise für die Verspätung, die Umbuchung oder den Ausfall des Fluges festzuhalten. Lassen Sie sich zudem die Verspätung an den Service-Schaltern oder -Punkten bescheinigen.

Die Entschädigungsforderung ist stets an die Airline und nicht an den Veranstalter zu richten.

Betroffene Passagiere können außerdem der Airline entstandene Unkosten in Rechnung stellen, wie Telefonkosten, Übernachtungskosten, Essen, Getränke usw.

Es gibt nur eine Ausnahme, bei der man keine Entschädigung erhält und zwar, wenn die Verspätung aufgrund von “außergewöhnlichen Umständen” erfolgt. Lassen Sie sich aber trotzdem nicht von Standard-Ausreden wie “Das Wetter ist Schuld” abwimmeln und prüfen Sie den Gehalt dieser Aussage. Zum Beispiel ist Nebel für die meisten modernen Maschinen kein Hindernis mehr. Diese Ausnahme gilt übrigens nach Ansicht der Richter nicht für die meisten technischen Probleme, da Wartung und damit verbundene Reparaturen zum normalen Ablauf.

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Airlines dürfen verspäteten Passagieren den Zutritt verweigern

18. November 2009

Erreicht man den gebuchten Flug zu spät und die Türen des Flugzeugs sind bereits geschlossen, dürfen Airlines den Passagieren den Zutritt zum Flugzeug verweigern. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.

Geklagt hatte ein Familienvater, der am Flughafen seiner Tochter einen Ersatzausweis ausstellen lassen musste und daher die Familie den gebuchten Flug nach Südafrika nicht rechtzeitig erreichte. Als sie an der Maschine ankamen waren die Türen des Flugzeugs bereits geschlossen. Der Mann verlangte nun Schadenersatz von der Airline, doch das Gericht wies diese Forderung zurück.

Es gebe laut den Richtern keine Regelung, die besagt, dass Fluggesellschaften noch bis zum Wegrollen des Flugzeugs Fluggäste aufnehmen müssten.

So gilt also auch hier: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben…

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