
Auch in zweiter Instanz hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen den Reiseveranstalter Tui durchgesetzt. Das Gericht erklärte nachträgliche Änderungen bei Pauschalreisen ohne Begründung für nicht rechtens, womit einige Klauseln im Kleingedruckten hinfällig sind. Konkret ging es dabei um die Frage, ob ein Anbieter von Pauschalreisen die Flugzeiten nach der Buchung ohne Angabe von...
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