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Im letzten Jahr und auch in diesem Jahr zum Teil war Europa an der Reihe, nun behindert eine immense Aschewolke den Flugverkehr der Südhalbkugel. Seit gut zehn Tagen spuken die Vulkane der Vulkan-Kette Caulle im Süden Chiles Asche in die Luft. Dies hat enorme Auswirkungen auf den Flugverkehr in Südamerika, Australien und Neuseeland.
Etliche Passagiere sitzen an Flughäfen fest und die Airlines rechnen mit Verlusten in Millionenhöhe. Noch ist ein Ende nicht abzusehen. Betroffen ist vor allem der Flugverkehr von und nach Buenos Aires. Die Hauptstadt Argentiniens gilt als Drehkreuz für den Flugverkehr in Südamerika.
Wer in diesen Tagen zu einem Flug nach Südamerika, Australien oder Neuseeland ansetzen wollte, sollte sich über die aktuelle Lage und weitere Möglichkeiten informieren, denn selbst wenn keine Asche mehr ausgestoßen wird, rechnen die Behörden mit weiteren Behinderungen, die bis zu eine Woche andauern könnten.
Flugreisen Aschewolke, Buenos Aires, Chile

Keyton Class Massagesessel
In der heutigen Zeit kann es dazu kommen, dass Sie aus privaten oder beruflichen Gründen des Öfteren mit dem Flugzeug unterwegs sind. Lange Flugstrecken können sich vor allem auf ihren Körper einwirken, denn durch die lange Zeit im Sitzen verspannen ihre Muskeln und es kann in den Beinen zu einem Blutstau kommen. Das ist auch der Grund dafür, dass Sie sich ab und zu im Flugzeug bewegen sollten um die Beine und den Rücken zu entlasten.
Nach langen Flugreisen im Sitzen ist es wichtig, dass Sie ihren kompletten Körper etwas entspannen und die einzelnen Muskelpartien entlasten. Sollten Sie in kurzer Zeit etwas Positives bewirken wollen, dann haben Sie die Möglichkeit zu einer Massage zu greifen. Durch die Bearbeitung der Muskeln werden Sie Verspannungen lösen und auch ihr Jetlag wird sich nicht so stark Äußern, wie dies bei einem verspannten Körper der Fall ist. Wichtig ist, dass Sie ihren Körper regelmäßig behandeln und sich etwas Gutes tun. In einem solchen Fall ist es heute nicht notwendig, dass Sie regelmäßig einen Salon für Massagen aufsuchen, sondern Sie können auch ihre eigenen vier Wände in einen Massagesalon verwandeln. Die Vorteile liegen darin, dass Sie durch die Anschaffung von einem Massagesessel auf Dauer gesehen Geld sparen können und auch nicht an feste Termine gebunden sind.
Der Massagesessel für daheim kann von ihnen und ihrer Familie genutzt werden. Nach langen Flügen und Fahrten im Auto können Sie sich sofort auf den Massagesessel setzen und sich entspannen. Die einzelnen Modelle bieten ihnen zudem auch die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Programmen zu wählen und so einzelne Partien des Körpers zu bearbeiten. Die Technik ist sehr aufwändig und die Hersteller achten darauf, dass alle Körperpartien berücksichtigt werden. Nur so kann ihr Rücken wieder entspannen und bei einer regelmäßigen Massage werden Sie auch dauerhaft eine Verbesserung der Muskulatur bemerken können.
Flugreisen Jet-Lag, Massagen, Verspannung

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So manch einer wird wohl zunächst einmal geschmunzelt haben als am Sonntag verkündet wurde, dass wieder ein isländischer Vulkan große Mengen Asche spuckt, denn bereits im letzten Jahr legte eine Aschewolke in weiten Teilen Europas den Flugverkehr lahm.
Bei dieser Aschewolke war man zu Beginn noch guter Dinge, dass sie Deutschland erst gar nicht erreichen würde, doch spätestens gestern Abend war klar, dass auch wir betroffen sein werden. So galt heute Vormittag ein Flugverbot bei den Flughäfen Hamburg, Bremen und Berlin.
Etliche Maschinen konnten nicht starten und Passagiere mussten lange Wartezeiten und Änderungen in Kauf nehmen. Die Sperren konnten jedoch früher als gedacht wieder aufgehoben werden. Dies heißt aber nicht, dass es nicht noch in den nächsten Tagen zu weiteren Auswirkungen kommen kann. Besonders der Norden Europas ist immer noch stark betroffen. Passagiere sollten sich also vor dem Flug gut erkundigen.
Flugreisen Aschewolke, Flughafen, Sicherheit, Strecken

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So manch einer fürchtet sich beim Fliegen vor heftigen Turbulenzen. Sind diese zu stark, kann es sogar passieren, dass das Flugzeug zwischenlanden muss. Für die Passagiere bedeutet dies meist nicht nur eine erhebliche Verspätung, sondern natürlich auch psychischen Stress. Trotzdem können Reisende nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt kein Schmerzensgeld verlangen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.
In dem konkreten Fall wollte der Kläger von Berlin via Frankfurt nach Baku fliegen. Schon beim Umsteigen in Frankfurt kam es zu einer Verspätung von zwei Stunden. Auf dem Flughafen von Baku konnte der Pilot dann aufgrund von gefährlichen Seitenwinden nicht landen. So wurde das Flugzeug zu einem Flughafen in 800 Kilometer Entfernung umgeleitet, wo die Passagiere geschlagene fünf Stunden im Flugzeug warten mussten bis sie mit einer anderen Maschine weiterfliegen konnten. Am Ende waren sie 14 Stunden zu spät.
Der Kläger verlangte nun Schmerzensgeld und Schadenersatz, da sie alle in der Zeit auf engstem Raum zusammengepfercht waren und die Ungewissheit eine zusätzliche Belastung darstellte. Die Richter sahen dies jedoch anders und sahen hier eine „Körper- und Gesundheitsverletzung“ für nicht gegeben.
Flugreisen Flugrecht, Passagierrechte, Reiserecht, Turbulenzen, Urteil

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Als Fluggast kann es einem schon mal passieren, dass der Flug kurz vor dem Start verschoben oder sogar annulliert wird aufgrund schlechten Wetters. Im Falle einer Annullierung muss die Airline die Umstände genau beweisen können, ansonsten kann der Kunde sein Geld zurückverlangen.
Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über das die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtete. In dem konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, das von Berlin aus nach Aruba fliegen wollte. Zwei Stunden vor Abflug wurde ihr Flug auf den Folgetag verschoben und sie kamen einen Tag später auf Aruba an. Der Grund dafür war laut der Airline zu dichter Nebel zwischen Berlin und Amsterdam.
Das Ehepaar bezahlte den Flug daraufhin nicht, da die Kosten sich mit der Summe aus dem Ausgleichsanspruch ungefähr deckten. Die Richter gaben schließlich dem Paar Recht. In solch einem Fall müsse die Airline ganz genau nachweisen, dass das Wetter den Flug unmöglich macht. Zudem müsse die Fluggesellschaft belegen, dass die Annullierung auch unter Einsatz aller verfügbaren Mittel nicht zu verhindern war. Andernfalls stünden den Kunden Ausgleichszahlungen gemäß der Fluggastrechte-Verordnung der EU zu.
Flugreisen Ausgleichszahlungen, Flugannullierung, Urteil

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Seit das Thema Terrorismus auch in Europa wieder eine größere Rolle spielt, sind etliche Diskussionen über den Umgang mit den persönlichen Daten der Bürger entbrannt. Während die einen in der Erfassung und Speicherung von Daten ein Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sehen, sehen Kritiker das Entstehen des gläsernen Bürgers mit allen möglichen Folgen.
Aktuell wird in der EU eine neue Richtlinie diskutiert, nach der in Zukunft die Daten von Flugpassagieren automatisch an europäische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Dies beinhaltet beispielsweise den Namen und die Adresse des Passagiers, seine Reisedaten, die Art der Buchung und Bezahlung und auch Angaben zum Gepäck sowie die Sitzplatznummer. Sensible persönliche Daten wie Religion, politische Einstellungen, Gesundheit, Ethnie oder Sexualität sollen nicht übermittelt werden.
Bisher sieht die Regelung das Weiterleiten der Daten bei ausländischen Flügen vor, die in den EU-Mitgliedsstaaten landen. So manch einer fordert nun aber, dieses Verfahren auch bei innereuropäischen Flügen anzuwenden. Noch sind sich die Verantwortlichen uneins, es könnte aber schon bald so sein, dass bei einem normalen Flug alle unsere Daten bei den Sicherheitsbehörden landen…
Flugreisen EU, Passagiere, Sicherheit, Sicherheitskontrolle