
Bei so manchen Flugreiseportalen ist es offenbar gang und gäbe zusätzliche Leistungen wie Versicherungen automatisch ins Reisepaket mit aufzunehmen. Der Passagier muss sie dann erst selbst wieder abwählen, wenn er sie nicht möchte. Diese Methode wurde nun vom Landgericht Leipzig als unzulässig erklärt. Die sogenannte Opt-in-Variante ist gesetzlich genau festgelegt. Dabei ist es erlaubt...
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