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Archiv für die Kategorie ‘Allgemein’

British Airways: Streiks am vergangenen Wochenende

22. März 2010

British Airways by flickr BriyyzAuch in Großbritannien stehen die Zeichen vieler Airlines auf Streik. An diesem Wochenende legte 16.000 der 20.000 Flugbegleiter von British Airways ihre Arbeit nieder und protestierten so gegen die Streichungen von Stellen, das Einfrieren ihrer Gehälter und die schlechten Bedingungen für neue Angestellte.

British Airways hatte, ähnlich wie bei den Lufthansa-Streiks hierzulande, mit einem großen Chaos gerechnet, was wohl aber nicht eintrat. Die Notfallpläne hätten laut eines Sprechers sogar besser als erwartet funktioniert.

Trotzdem mussten Hunderte von Flügen gestrichen werden und die Passagiere umgebucht werden. Auch die Einnahmen sanken an diesem Wochenende durch die Streiks auf die Hälfte im Vergleich zu einem normalen Wochenende.

Premierminister Gordon Brown sprach sich gegen die Streiks aus und forderte beide Parteien zu einer schnellen Einigung auf. Sollte diese nicht schnellstmöglich erzielt werden hat das Flugpersonal nämlich mit viertägigen Streiks ab dem 27. März gedroht…

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Lufthansa Sonderaktion zur Leichtathletik-WM: 20 Euro Rabatt auf alle Flüge

15. August 2009

Drücken Sie dem deutschen Team bei der Leichtathletik-WM 2009 die Daumen: Denn wenn vom 15. bis 23. August in Berlin rund 2.500 der besten Sportler der Welt den Wettkampf um die Leichtathletik-Medaillen aufnehmen, können vor allem Sie gewinnen. Einfach persönlichen Aktionscode abholen und direkt auf lufthansa.com einlösen. Nutzen Sie Ihre Medaillenprämie z. B. für unsere Asien-Angebote und fliegen Sie von Oktober bis Dezember nach Hongkong, wo Sie vom Victoria Peak aus den einmaligen Blick über die Stadt genießen können.
Holen Sie sich einfach am Tag nach einer deutschen Medaille – egal ob Gold, Silber oder Bronze – Ihren persönlichen Aktionscode unter lufthansa.com/leichtathletik-wm ab. An den drei Folgetagen nach dem Medaillengewinn können Sie Ihren Lufthansa Flug dann um bis zu 20 Euro günstiger buchen.

Allgemein

Airlines im Fokus der Verbraucherschützer

22. Juli 2009

Immer mehr Beschwerden und Klagen gegen Fluggesellschaften gehen bei den Gerichten ein. Die Verbraucher scheinen momentan Rechtsschutz vor der Willkür einiger Airlines nötig zu haben. Rechtswidrige Gebührenerhebungen und Einschränkungen der Flugfreiheit sind nur zwei Beispiele hierfür.

Die Gebührenpraxis vieler Airlines beschäftigt bereits seit drei Jahren die Gerichte. Allein 50 Abmahn- und Klageverfahren hat die Verbraucherzentrale Bundesverband eingeleitet. Hintergrund ist meist die versteckte Preispolitik, mit der vor allem Billiganbieter die Bucher über die wahren Kosten hinwegtäuschen und mit angeblichen Niedrigpreisen werben wollen.

Besonders die irische Billigfluglinie Ryanair sorgte in der letzten Zeit für Empörung, nachdem für immer mehr Leistungen Gebühren verlangt worden sind. Zusätzlich zu den bereits bekannten Kosten für Gepäck und Getränke im Flugzeug folgten zweifelhafte Ticketgebühren.

Hat der Kunde in seiner E-Mail Bestätigung überlesen, dass er sein Onlineticket ausgedruckt mitbringen muss, fallen 40 Euro dafür an, dass Ryanair den Ausdruck übernimmt. Verbraucherschützer sind von dessen Rechtswidrigkeit überzeugt, zumal selbst beim Mitbringen des Ticketausdruckes Kosten in Höhe von 5 Euro anfallen.

Unglaublich erscheint auch die Rollstuhlabgabe, die für jeden Passagier, egal ob er einen Rollstuhl besitzt oder nicht, mit 5,99 Euro zu Buche schlägt.

Jüngst wurde über das kostenpflichtige Zahlungsprozedere gerichtlich entschieden. Ryanair bot seinen Kunden keine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit an, sondern verlangte vielmehr Gebühren für eine Bezahlung per Lastschrift und Kreditkarte. Dies, so die Gerichte, sei rechtswidrig. Mit Rechtskraft des Urteils wird die Fluggesellschaft ihre Zahlungsangebote umstellen müssen.

Ein weiteres juristisches Thema ist das Cross-Ticketing und Cross-Border-Selling, das die Fluggesellschaften immer mehr unterbinden wollen.

Das sogenannte Cross-Ticketing wird von findigen Reisenden praktiziert um Geld zu sparen, wenn entsprechende Flugscheine billiger sind als Tickets, bei denen der Reiseablauf in der richtigen Reihenfolge gebucht wird. Die Airlines versuchen dies durch Klauseln in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) zu verhindern. Demnach verliert der Kunde seinen Anspruch auf den Rückflug und wird nicht mehr mitgenommen, wenn er den entsprechenden Hinflug nicht genutzt hat.

Ähnliches spielt sich beim Cross-Border-Selling ab. Hier bucht der Kunde beispielsweise einen Flug von Frankfurt a. M. nach New York via London, möchte aber nur den Flug von London ab nutzen. Hier reagieren Airlines teilweise mit einem Ticketverfall, so dass die einzelnen Coupons für Teilflüge ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht komplett in der gebuchten Reihenfolge angetreten werden.

Hiermit beschäftigten sich bereits einige Gerichte, die derartige Klauseln für unzulässig befanden. Es wird nun die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes darüber erwartet.

Im Reiseforum von HolidayCheck, dem großen deutschsprachigen Meinungsportal, tauschen sich Urlauber nahezu täglich über mögliche Fallstricke der Airlines aus und geben hilfreiche Tipps, wo Gebührenfallen lauern und wie man ihnen entgehen kann. So entsteht ein Stück weit Transparenz auf dem sonst recht undurchsichtigen Flugmarkt.

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Reiserecht: Schnarchen, Quasseln, Saufen

9. Juli 2009
Dauertelefonieren im Flugzeug kann teuer werden © Flickr/ carbonNYC

Dauertelefonieren im Flugzeug kann teuer werden © Flickr/ carbonNYC

Wohl jeder Reisende kennt sie, die kleinen Probleme mit den Mitmenschen, die einem einen eigentlich ganz angenehmen Flug gehörig versauen können. Da bezahlt man womöglich extra noch mehr um in der Business Class seine Ruhe haben zu können und dann das…

Wie und in welchen Fällen kann ich mich wehren? Wie sieht die rechtliche Lage aus? In einem Fall hat zum Beispiel ein Mann während eines Fluges trotz Verbot und mehreren Ermahnungen munter weiter mit dem Handy telefoniert und das fast dauerhaft. Doch dieser Spaß kann Quasselstrippen gehörig Geld kosten. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte einen fliegenden Dauertelefonierer zu einer Geldstrafe von 1.260 Euro.

Es ist wohl der Alptraum von jedem: Man sitzt im Flieger und schon sieht man aus der Ferne einen gehörig angetrunkenen Mitreisenden auf den Platz neben einem zuwanken. In einem Fall schmiss der Pilot einen betrunkenen Passagier vor dem Start wieder aus dem Flugzeug. Vollkommen rechtens meint das Landgericht Bonn, da Betrunkene ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.

Eines der wenigen wirklich ärgerlichen Dinge, das man leider ertragen muss, ist Schnarchen. Eine Frau hatt auf einem Flug von Berlin nach Südafrika extra einen Platz in der Business Class gebucht um in Ruhe schlafen zu können. Doch dann schnarchte einer der Mitreisenden so laut, dass sie kein Auge zu bekam. Ihre Klage auf Entschädigung wies das Amtsgericht Frankfurt am Main jedoch zurück: Schnarchen sei kein Reisemangel, da es “klassenunabhängig” sei…

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Rückflug nach vorne verlegt? Geld zurück

16. Juni 2009

Immer häufiger kommt es hier und da mal vor, dass der angegebene Rückflugtermin einfach vorverlegt wird. Reisende verlieren dadurch meist kostbare Zeit, wenn nicht sogar den gesamten letzten Urlaubstag. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch so manche Planung gehörig durcheinander bringen.

Doch Schluss damit! Das entschieden jetzt die Amtsgerichte Hannover und Düsseldorf. Wessen Rückflug um mehrere Stunden nach vorne verschoben wird, kann vom Reiseveranstalter bis zu 50% des Preises wieder zurückfordern oder eine Entschädigung erhalten.

Jedoch sollte man in seiner Argumentation aufpassen, denn nicht in allen Fällen greifen die Urteile. Wird der Flug vom Nachmittag in die vorherige Nacht verlegt, dann zählt das zum Beispiel als Verstoß gegen die Nachtruhe und der Veranstalter muss zahlen. Wurden falsche Erwartungen durch den Veranstalter, zum Beispiel durch Unternehmungen am letzten Tag, geweckt, dann greifen auch hier die Urteile.

Bevor man das Geld einfordert, sollte man sich also mit einem Berater zusammensetzen und seine Argumente genau formulieren.

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Die neue historische Attraktion am Himmel über Berlin

15. Juni 2009

Berlin Tempelhof Aviators AG

Die Hauptstadt erhält mit dem größten Doppeldecker der Welt eine neue Rundflug-Attraktion am Himmel über Berlin. Seit der Schließung des Flughafens Tempelhof gibt es ab sofort wieder ein historisches Rundflugangebot, welches direkt in Berlin beginnt und nicht von Brandenburg aus.

Mehrmals im Monat fliegt die große grüne Antonov AN2 ab Flughafen Tegel zu Rundflügen über der Hauptstadt. Die Route führt über die wichtigsten Berliner Sehenswürdigkeiten und darüberhinaus auch nach Potsdam über das Schloss Sanssouci.
Zur Einführung des neuen Rundflugangebotes wurde in Berlin ein neues Rundflug-Buchungsportal eingeführt – neben Bildern und Informationen zu der Maschine erhalten die Fluggäste eine Fülle an Informationen und Buchungstarife zur Auswahl.

Als weiteres Highlight ist bereits vom Start weg auch der Brandenburger Abflugplatz Strausberg in dem Konzept berücksichtigt, so dass auch vereinzelte Rundflüge aus dem Umland über Berlin angeboten werden.
Zu Beginn der Rundflug-Neueinführung wird eine umfangreiche Hörfunk-Werbekampagne durchgeführt mit Ticketsverlosungen und rabattierten Einführungsangeboten.

Berliner und Touristen können ihren exklusiven historischen Rundflug über der Hauptstadt ab sofort buchen.

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