Wer eine Reise bucht, sollte sich unbedingt über die Einreisevorschriften in das jeweilige Land informieren, denn besonders bei Fernreisen kommt es immer wieder vor, dass man wegen fehlender Dokumente Ärger bekommt. Im schlimmsten Fall kann die Reise erst gar nicht angetreten oder muss abgebrochen werden.
Einem muss in diesem Zusammenhang auch klar sein, dass das Reisebüro nicht verpflichtet ist, auf die Einreisevorschriften bei der Buchung hinzuweisen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig hervor, auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hinweist.
In dem konkreten Fall konnte der Kläger seine Reise nach Vietnam aufgrund eines fehlenden Visums nicht antreten. Er verklagte daraufhin das Reisebüro auf Schadenersatz, da in seinen Augen die Beratungspflicht verletzt wurde.
Die Richter waren jedoch anderer Meinung: Aufgabe eines Reisebüros sei es nur bei der Auswahl der Reise beratend zur Seite zu stehen. Pass- und Visavorschriften fielen in den Zuständigkeitsbereich des Reiseveranstalters. Diese müssten Reisende zur Not selbstständig kontaktieren, wenn vorher, wie bei Buchungen im Reisebüro üblich, kein direkter Kontakt bestand.
Stewardessen haben manchmal während eines Flugs so ihre Schwierigkeiten die Aufmerksamkeit der Leute auf sich zu ziehen. So gibt es immer wieder besondere Aktionen, wie dass die Sicherheitshinweise getanzt oder sogar gerappt werden. Air Berlin erlaubt seinem Personal nun bei seinen Ansagen Mundart zu sprechen. Die Idee dazu entstand eher spontan.
Auf einem Flug nach Stuttgart hatten die Stewardessen von Air Berlin gemerkt, dass viele Schwaben im Flugzeug saßen und so verabschiedete man die Passagiere spontan bei der Landung auf Schwäbisch. Diese Ansage nahm ein Gast auf und stellte sie auf Youtube.
In Windeseile klickten mehrere Hundertausend das Video an und so wurde auch Air Berlin selbst darauf aufmerksam. Auf Facebook fragte man, ob sich die Passagiere in Zukunft öfter solche Ansagen wünschten und die meisten antworteten mit Ja. So erlaubt das Unternehmen nun Ansagen auf Schwäbisch, Bayerisch, Berlinerisch und Co.
Jedoch wird keiner im Personal dazu gezwungen. Die Stewardessen und ihre Kollegen dürfen dies weiterhin spontan machen. Die Sicherheitsansagen selbst müssen jedoch weiterhin auch auf Deusch und Englisch gehalten werden, damit sie auch jeder versteht.
Wir haben ja bereits darüber berichtet, dass die Körperscanner, auch als Nacktscanner bekannt, im Test durchgefallen sind. Einige Monate lang wurden die Scanner am Flughafen Hamburg getestet. Über 800.000 Personen ließen sich in der Testphase freiwillig scannen, doch die Zuverlässigkeit der Geräte ließ zu wünschen übrig. Nun zog Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich die Konsequenzen.
Er beendete den Test komplett und schickte die Körperscanner zurück ins Labor. Er wolle damit nicht das Aus der Scanner einläuten, die Technik sei nur noch nicht so weit für einen Einsatz. Man müsse erst umfassende Verbesserungen durchführen bis die Geräte wieder irgendwann zum Einsatz kommen könnten.
Wie bereits berichtet, haben die Scanner auch bei Schweißflecken oder Falten in der Kleidung Alarm geschlagen. So lag die Fehlerquote bei 54 Prozent und in 69 Prozent mussten Nachkontrollen durchgeführt werden. Die Sicherheitskontrollen wurden dadurch noch langwieriger und komplizierter. Generell ist fraglich, wann die Scanner wieder an deutsche Flughäfen zurückkehren, wobei die EU-Kommission aktuell an einer Verordnung für den regulären Einsatz arbeitet.