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Startet ein Flug pünktlich so sind die meisten Passagiere mehr als froh. Wird der Flug dann aus bestimmten Gründen jedoch abgebrochen, ist dies natürlich wichtig für die Sicherheit, für den Fluggast aber trotzdem mit einigen zusätzlichen Ärgernissen verbunden. Ein Flug, der nach dem Start abgebrochen wird gilt laut eines Urteils des Landgerichts Hamburg als annulliert. Darauf weist die Fachzeitschrift „NJW-Rechtssprechungs-Report Zivilrecht“ hin.
In dem konkreten Fall ging es um einen Passagier, der von Bangkok nach Hamburg fliegen wollte. Zweieinhalb Stunden nach dem Start musste der Flug dann aufgrund eines Turbinenschadens abgebrochen werden. Das Flugzeug flog zurück und der Gast musste auf einen späteren Flug ausweichen.
Von der Airline verlangte er eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1.200 Euro, die diese ihm verweigerte. Der Fall landete vor Gericht und die Richter gaben schließlich dem Kläger Recht. Ein abgebrochener Flug sei wie eine Annullierung zu werten, somit hätten Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Flugzeug eigentlich pünktlich gestartet sei oder die Fluggäste auf spätere Flüge ausweichen konnten.
Flugreisen Flüge, Flugrecht, Reiserecht, Urteil

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In den letzten Tagen ging der sogenannte Sexskandal rund um die Airline Cathay Pacific durch die Medien. Aufgrund von pikanten Fotos, die im Internet aufgetaucht waren, muss die Fluggesellschaft nun eine Werbekampagne verschieben, da der Slogan zurzeit „unpassend“ sei.
Vor wenigen Tagen wurden im Netz Fotos von einem Piloten und einer Stewardess von Cathay Pacific entdeckt, die in einem Cockpit Oralverkehr haben. Die Hongkonger Airline reagierte sofort und erklärte, dass die beiden Mitarbeiter nicht mehr länger zum Unternehmen gehörten.
Der Pilot protestierte daraufhin. Die beiden seien ein Paar, die Szene spielte sich in einer Pause am Boden ab und zudem wisse er nicht, wie die Bilder von seinem privaten Computer ins Internet gelangt seien. Doch der Protest nutzte offenbar wenig.
In diesem Zusammenhang erklärte Cathay Pacific zudem, dass man die aktuelle Werbekampagne einstellen wolle, denn die verspricht in ihrem Slogan, dass das Personal besonders weit gehe, damit sich die Passagiere gut fühlen. Nun ja, solch ein Slogan für guten Service ist aufgrund der Schlagzeilen dann wirklich ein wenig missverständlich…
Airlines Cathay Pacific, Skandal, Werbekampagne

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Es ist eine der ärgerlichsten Dinge, die einem beim Verreisen passieren kann. Man gibt seinen Koffer vor dem Flug auf und am Ende der Reise ist er verschwunden und man steht ohne Gepäck da. Ist der Koffer unauffindbar haben Reisende Anspruch auf Schadenersatz von der Airline. Dies gilt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn man selbst nicht den Gepäckschein hat, da ein Mitreisender das Gepäck für einen aufgegeben hat. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.
In dem konkreten Fall ging es um ein Paar, das gemeinsam in den Urlaub flog. Der Mann hatte Teile seiner Golfausrüstung in der Golfreisetasche seiner Freundin verstaut, doch diese ging leider verloren. Die Frau erhielt einen Schadenersatz in Höhe von 232 Euro, dem Mann wurde dieser extra verweigert.
Die Richter sahen dies jedoch anders: Obwohl die Frau bereits eine Entschädigung erhalten habe, stehe ihrem Lebensgefährten ebenfalls eine Entschädigung für die verlorenen Sachen zu. Dabei komme es nicht darauf an, ob er einen Gepäckschein habe oder nicht, sondern dass Gegenstände in die Obhut der Airline gegeben worden sind. Reisende müssten in solch einem Fall jedoch nachweisen, dass das verlorene Gepäck auch ihnen gehörte. Zudem müsse die Höhe des Schadens belegt werden können.
Flugreisen Gepäck, Gepäckverlust, Urteil

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Vor gut sechs Wochen haben wir an dieser Stelle darüber berichtet, dass die Airline Tiger Airways in Australien von der Luftsicherheit ein Flugverbot erteilt bekommen hat. Als Begründung wurden erhebliche Sicherheitsmängel genannt. Nun darf die Airline jedoch wieder an den Start.
In nur einem Monat flogen Maschinen von Tiger Airways über Australien zweimal zu tief. Dies rief die australische Behörde für Flugsicherheit auf den Plan, die bei der Fluggesellschaft erhebliche Mängel feststellten. Beispielsweise waren den Experten die Sicherheitshandbücher und die Ausbildung der Piloten zu dürftig.
Am 2. Juli wurde daraufhin der Airline die Lizenz in Australien vorübergehend entzogen. In dieser Zeit hat Tiger Airways offenbar neue Konzepte entwickelt, neue Auflagen bei der Pilotenausbildung angesetzt sowie die Sicherheitshandbücher verbessert. Allen Änderungen hat die Behörde zugestimmt, so dass Tiger Airways ab dem kommenden Freitag, den 12. August, wieder fliegen darf.
Die Airline selbst kündigte an in Zukunft in Australien weniger Flüge anbieten zu wollen und sich vor allem auf populäre Strecken wie zwischen Sydney und Melbourne zu konzentrieren.
Strecken & Ziele Airlines, Australien, Sicherheit, Sicherheitsmängel, Tiger Airways

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Wer bisher bei der Lufthansa über das Internet oder die Hotline Tickets buchte und diese mit Kreditkarte bezahlte, musste eine Gebühr von fünf Euro zahlen. Diesen Zuschlag weitet die Airline nun aus: In Zukunft müssen alle Kunden, die ihre Tickets mit Kreditkarte bezahlen eine Gebühr entrichten, was auch für sämtliche Konzernmarken und in den Reisebüros gilt.
Dieser Zuschlag soll fünf Euro für Inlandsflüge, acht Euro für Ziele in Europa und 18 Euro für Interkontinentalreisen betragen und ab dem 2. November 2011 eingeführt werden. Betroffen sind neben der Lufthansa selbst auch die Marken Swiss, BMI, Austrian und Brussels Airlines. Die Gebühr gilt für Starts in Deutschland, Finnland, Belgien, den Niederlanden, Großbritannien und der Schweiz. In Österreich könne sie aus rechtlichen Gründen nicht durchgesetzt werden.
Als Begründung nannte die Lufthansa, dass man nicht bereit sei, die Kosten für Zusatzleistungen der Kreditkartenfirmen mit zu finanzieren. Privatkunden hätten immer noch die Möglichkeit mit kostenfreien Zahlungsmöglichkeiten, wie dem Lastschriftverfahren, der ec-Karte oder in bar zu bezahlen. Firmenkunden biete man über die Tochter Airplus eine kostenlose Debit-Karte an.
Lufthansa Airlines, Flugtickets, Kreditkarte, Zusatzgebühren