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Archiv für Dezember, 2010

Passagiere meutern an Bord eines Flugzeugs

7. Dezember 2010
cc by wikimedia/ Lebgdenanterre

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Fast alle Reisenden haben mit Verspätungen, Ausfällen, Annullierungen und Co. zu kämpfen. Immer häufiger hört man von Reisenden, die eine Nacht oder manchmal sogar mehrere Tage an Flughäfen verbringen müssen. Offenbar reißt nun immer mehr Passagieren der Geduldsfaden und man setzt ich zur Wehr.

Vor kurzem erst veranstalteten Gäste an Bord einer Ryanair-Maschine einen Sitzstreik, da der Flug zunächst verspätet war und dann anstatt bei Paris im belgischen Lüttich landete. Mehrere hundert Passagiere blieben einfach sitzen und verließen die Maschine erst nach vierstündigen Verhandlungen.

Ähnlich erging es nun auch der marokkanischen Airline Jet4you. Der Flug startet um 22:30 Uhr in Toulouse und sollte noch vor Mitternacht in Casablanca landen. Spontan entschied die Fluggesellschaft jedoch, dass man zuvor noch zwei Zwischenstopps einlegen werde und somit erst gegen 6 Uhr morgens am Zielort eintreffen werde.

Dies machten die Passagiere nicht mit und blieben beharrlich nach dem ersten Stopp die ganze Nacht über im Flugzeug, so dass es nicht weiterging. Die Airline wiederum schlug zurück und stellte den streikenden Kunden den Strom ab, so dass sie keine Heizung und zudem nichts zu trinken hatten. Es waren auch Kinder und ältere Menschen an Bord. Nun wird in beide Richtungen ermittelt.

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Urteil: Airlines dürfen bei schlechtem Wetter frühzeitig annullieren

3. Dezember 2010
cc by flickr/ dougww

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Aktuell versinkt Deutschland mal wieder im Winterchaos und etliche Flüge mussten in den letzten Tagen gestrichen werden. Kann man eigentlich bei solchen Umständen eine zusätzliche Ausgleichszahlung von der Airline verlangen?

Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof beschäftigt und kam zu dem Ergebnis, dass Airlines bei Umständen für die sie wirklich nichts können, wie zum Beispiel bei schlechtem Wetter, keine zusätzlichen Ausgleichszahlungen leisten müssten.

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Flug so früh annulliert wird, dass noch die Möglichkeit besteht auf einen anderen Flug oder eine Bahnfahrt umzubuchen. Den Preis für den ausgefallenen Flug muss die Airline dem Passagier natürlich zurückzahlen.

Wetterkapriolen zählten zu außergewöhnlichen Umständen, die die Airlines mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht verhindern könnten. Wird ein Flug annulliert, helfen einem die Airlines in den meisten Fällen eine Alternative zu buchen.

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