Archiv

Archiv für Juli, 2009

Emirates – Partnerspecial

22. Juli 2009

as neue Emirates Partnerspecial (2 oder mehr Personen müssen gemeinsam fliegen) ist wieder da und für alle Abflüge bis zum 31.Dezember 2009 gültig. Ticketausstellung muss bis zum 15. September erfolgen Besonders die First Class Tarife sind vergleichsweise günstig. So kostet z.B. der Flug nach Australien nur 2.999.- Euro in der First und 2.379.- Euro in der Business Class. Nach Bangkok (mit dem Airbus A380) fliegen Sie für 1.699.- Euro in Business und 2.319.- Euro in der First Class.

- Partnertarif (2 oder mehr Personen müssen gemeinsam fliegen)
- Alle Preise gelten pro Person
- Mindestaufenthalt: 4 Tage oder Sunday Rule
- Maximalaufenthalt: 3 Monate
- Vorausbuchungsfrist: 3 Tage
- Freigepäck Business Class 30 kg, First Class 40 kg
- 1 kostenloser Stopp in Dubai möglich, 2. Stopp + € 100,-
- Gabelflug möglich
- Storno: € 400,-
- Umbuchung: € 200,-
- Rail & Fly 1. Klasse ist im Flugpreis enthalten
- Tickets müssen bis 15. September ausgestellt sein
- Gültig für alle Abflüge 24. Juli – 31. Dezember 2009
- Lufthansa Zubringer: 100 Euro pro Strecke

Info & Buchung:
Tel: 0831-540250

Emirates, Spezialtarife , , ,

Airlines im Fokus der Verbraucherschützer

22. Juli 2009

Immer mehr Beschwerden und Klagen gegen Fluggesellschaften gehen bei den Gerichten ein. Die Verbraucher scheinen momentan Rechtsschutz vor der Willkür einiger Airlines nötig zu haben. Rechtswidrige Gebührenerhebungen und Einschränkungen der Flugfreiheit sind nur zwei Beispiele hierfür.

Die Gebührenpraxis vieler Airlines beschäftigt bereits seit drei Jahren die Gerichte. Allein 50 Abmahn- und Klageverfahren hat die Verbraucherzentrale Bundesverband eingeleitet. Hintergrund ist meist die versteckte Preispolitik, mit der vor allem Billiganbieter die Bucher über die wahren Kosten hinwegtäuschen und mit angeblichen Niedrigpreisen werben wollen.

Besonders die irische Billigfluglinie Ryanair sorgte in der letzten Zeit für Empörung, nachdem für immer mehr Leistungen Gebühren verlangt worden sind. Zusätzlich zu den bereits bekannten Kosten für Gepäck und Getränke im Flugzeug folgten zweifelhafte Ticketgebühren.

Hat der Kunde in seiner E-Mail Bestätigung überlesen, dass er sein Onlineticket ausgedruckt mitbringen muss, fallen 40 Euro dafür an, dass Ryanair den Ausdruck übernimmt. Verbraucherschützer sind von dessen Rechtswidrigkeit überzeugt, zumal selbst beim Mitbringen des Ticketausdruckes Kosten in Höhe von 5 Euro anfallen.

Unglaublich erscheint auch die Rollstuhlabgabe, die für jeden Passagier, egal ob er einen Rollstuhl besitzt oder nicht, mit 5,99 Euro zu Buche schlägt.

Jüngst wurde über das kostenpflichtige Zahlungsprozedere gerichtlich entschieden. Ryanair bot seinen Kunden keine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit an, sondern verlangte vielmehr Gebühren für eine Bezahlung per Lastschrift und Kreditkarte. Dies, so die Gerichte, sei rechtswidrig. Mit Rechtskraft des Urteils wird die Fluggesellschaft ihre Zahlungsangebote umstellen müssen.

Ein weiteres juristisches Thema ist das Cross-Ticketing und Cross-Border-Selling, das die Fluggesellschaften immer mehr unterbinden wollen.

Das sogenannte Cross-Ticketing wird von findigen Reisenden praktiziert um Geld zu sparen, wenn entsprechende Flugscheine billiger sind als Tickets, bei denen der Reiseablauf in der richtigen Reihenfolge gebucht wird. Die Airlines versuchen dies durch Klauseln in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) zu verhindern. Demnach verliert der Kunde seinen Anspruch auf den Rückflug und wird nicht mehr mitgenommen, wenn er den entsprechenden Hinflug nicht genutzt hat.

Ähnliches spielt sich beim Cross-Border-Selling ab. Hier bucht der Kunde beispielsweise einen Flug von Frankfurt a. M. nach New York via London, möchte aber nur den Flug von London ab nutzen. Hier reagieren Airlines teilweise mit einem Ticketverfall, so dass die einzelnen Coupons für Teilflüge ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht komplett in der gebuchten Reihenfolge angetreten werden.

Hiermit beschäftigten sich bereits einige Gerichte, die derartige Klauseln für unzulässig befanden. Es wird nun die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes darüber erwartet.

Im Reiseforum von HolidayCheck, dem großen deutschsprachigen Meinungsportal, tauschen sich Urlauber nahezu täglich über mögliche Fallstricke der Airlines aus und geben hilfreiche Tipps, wo Gebührenfallen lauern und wie man ihnen entgehen kann. So entsteht ein Stück weit Transparenz auf dem sonst recht undurchsichtigen Flugmarkt.

Airlines, Allgemein ,

Ein Kurzwochenende – der kleine Urlaub

20. Juli 2009

Ein Kurzwochenende Urlaub machen, können sich in der Regel von der Zeit her auch Hausfrauen leisten. Auf Kind und Haushalt achtet in dieser Zeit eben der Mann, der die Woche über arbeitet und in der Regel so oft und lange unterwegs ist, dass die Frau an seiner Seite sich in der Regel wirklich nur außerhalb des Familienurlaubes einen Urlaub an einem Kurzwochenende gönnen kann, weil die Woche über die Kinder ihre volle Zeit. Diese müssen in die Schule gebracht werden, müssen von dort gegebenenfalls auch wieder abgeholt werden. Darüber hinaus benötigen sie nach der Schule eine Hausaufgabenbetreuung. Und nicht zu vergessen die zahlreichen anderen Pflichten einer Hausfrau, wie Waschen, Kochen, Bügeln, Aufräumen und so weiter. Das kann schon einmal dazu führen, dass eine Frau sich nichts sehnlichster wünscht, als einmal für ein Kurzwochenende in ein Wellnesshotel zu fahren, sich dort zu entspannen und Wellnessangebote in Anspruch zu nehmen.
Die Wellnesshotel halten speziell für derartige Urlauberinnen spezielle Angebote bereit, die in der Regel eine Reihe von Entspannungsangeboten anbieten, aber auch gesundes Essen. Viele Frauen unternehmen solche Kurzurlaube auch zusammen mit einer oder mehreren Freundinnen. Kurzwochenenden werden in den letzten Jahren vermehrt im Bereich Wellness angeboten. In diesem Bereich macht sich das zunehmende Gesundheitsbewusstsein der Menschen deutlich bemerkbar.

Strecken & Ziele

Air New Zealand Personal lässt die Hüllen fallen

17. Juli 2009

Und wieder hat sich Air New Zealand eine pfiffige Werbeidee einfallen lassen: Nachdem sie bei der letzten Aktion 50 Menschen dafür bezahlten sich den Kopf rasieren und sich einen Slogan auf den Schädel mahlen zu lassen, zieht nun das komplette Personal blank.

Alle, die in dem Spot mitspielen, sind Mitarbeiter von Air New Zealand. Unter dem Slogan “Nothing to Hide” (Nichts zu verbergen) werden sie dafür, ihre Kunden nicht mit versteckten Extra-Gebühren abzuzocken.

Dafür haben sie alle die Hüllen fallen gelassen und sie sich wieder täuschend echt als Body-Painting wieder aufmahlen lassen. Sogar Airline-Chef Rob Fyfe zieht blank und tritt im Spot als Kofferträger auf. Na, das nennen wir doch mal Einsatz…

Air New Zealand, Flugbegleiter , ,

Nächster Stopp: Batman-Airport

16. Juli 2009

Auch internationale Flughäfen sind vor skurrilen Namen nicht gefeit

Namen können Fluch und Segen sein. Manchmal sind sie poetisch und wunderschön. Manchmal eher seltsam. Dieses Schicksal trifft allerdings nicht nur Menschen, sondern auch große Flughäfen. Wie etwa den türkischen Batman-Airport, welcher sich in der gleichnamigen Provinz befindet. Das Internetportal fluege.de hat eine Liste der merkwürdigsten Flugplatznamen zusammengestellt.

Ganz weit oben im Ranking der Merkwürdigkeit rangiert unter anderem der kanadische Deception Airport nahe der Ostküste. Auf Deutsch bedeutet der Name sinngemäß “Betrugs-Flughafen”. Auch der tansanische Mafia Airport löst bei Fluggästen mitunter Unbehagen aus. Befürchtungen ganz anderer Art könnte der Ponce Airport (“Tunten-Flugplatz”) auf Puerto Rico auslösen. Der Trottel-Airport in den USA wirft dagegen kein gutes Licht auf die einheimische Bevölkerung.

Neben diesen sprechenden Namen existiert laut dem Bericht des Flugportals auch eine Reihe von Bezeichnungen, die despektierliche Vermutungen über den geistigen Horizont der Namensgeber nahe legen. Dazu gehört etwa der australische Woodie Woodie Flugplatz. Oder der Wuhu Airport in China.

Zu guter Letzt hält auch die Welt der Abkürzungen noch einige Seltsamkeiten bereit. Nach einem international festgelegten Code erhält jeder Flugplatz rund um den Globus eine bestimmte Kennung. Für den ehemaligen deutschen Militärflugplatz in Sembach lautet diese beispielsweise ‘SEX’.

Flughafen

Günstig Parken am Flughafen Frankfurt-Hahn

13. Juli 2009

In vielen Fällen kann das Auto während der Urlaubszeit am Flughafen stehen zu lassen ein teures Vergnügen werden, weshalb auch immer mehr Fluggäste auf Shuttles zurückgreifen. Der Flughafen Frankfurt-Hahn will diesem Trend nun etwas entgegen setzen und hat daher erneut die Parkgebühren drastisch gesenkt.

Die Gebühren auf dem Parkplatz P7 werden von 7 auf 2,50 Euro heruntergesetzt. Schon ganz ordentlich… Dieses Angebot wurde bereits vor zwei Wochen gemacht und daraufhin explodierte die Anzahl an Buchungen. Auf diese hohe Nachfrage reagiert der Flughafen nun erneut mit weiteren Vergünstigungen.

So soll auch der Parkplatz P2, der sehr nahe an den Terminals liegt, von 12 auf bisher 7 Euro am Tag runter gehen. Die erste Woche Parken auf P2 kostet ab jetzt nur noch 40 Euro und die zweite nur noch 25, statt vorher 30 Euro.

Und da der Flughafen Köln preislich mit Frankfurt in Konkurrenz gezogen ist, schenkt Frankfurt als kleines Lockangebot allen Autos mit Kölner Kennzeichen noch bis zum 24. Juli die Gebühr für den ersten Tag Parken.

Parkplätze sollte man auf www.hahn-airport.de bereits im Voraus buchen.

Flughafen , , , , , ,