So manch einer kennt das beklemmende Gefühl während eines Flugs, wenn man die Beine nicht richtig ausstrecken kann und zwischen etlichen anderen Passagieren eingepfercht zu sein scheint. In diesem Zusammenhang wurden in letzter Zeit Stimmen aus der Politik laut, die mehr Beinfreiheit für Fluggäste forderten. Besonders die Thrombose-Gefahr sei durch die Enge besonders hoch.
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) weigert sich jedoch einen Mindestabstand einzuführen. Hierzu wurde von der EASA eine Studie in Auftrag gegeben, die den Zusammenhang zwischen zu engen Sitzreihen im Flugzeug und der Gefahr durch Thrombose feststellen sollte.
Diese zeigte jedoch keinerlei Zusammenhang, so dass man in der Angelegenheit auch keinerlei Handlungsbedarf sieht. Wichtig bei den Abständen sei vor allem, dass die Passagiere binnen 90 Sekunden evakuiert werden können. Den dafür nötigen Abstand regeln die Airlines selbst. Da jedoch die Passagiere laut Statistik immer größer und schwerer würden, wäre in Zukunft eventuell doch eine Anpassung nötig.
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Aufgrund der drastischen Sparmaßnahmen der griechischen Regierung kommt es im ganzen Land immer wieder zu Streiks und Protesten. Dies betrifft auch etliche Touristen, die aufgrund von Airlinestreiks das Land nicht verlassen können.
Die griechische Regierung will nun ein Gesetz verabschieden, nach dem jeder gestrandete Tourist eine Entschädigung von bis zu 100 Euro, genauer gesagt je 50 Euro für maximal zwei Tage, erhalten soll.
Dies gilt jedoch offenbar nur, wenn andere Beteiligte wie Reiseveranstalter nicht für den Schaden aufkommen. Wann mit dem Geld zu rechnen ist, ist noch unklar, da der Prozess der Gesetzgebung lange dauern kann. Jedoch soll auf jeden Fall rückwirkend zum 28. Juni entschädigt werden.
Für Griechenland sind die Touristen essentiell, denn der Tourismus macht 17% des Bruttoinlandsprodukts aus.
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Laut der EU-Fluggastverordnung stehen Passagieren, die von der Airline zum Beispiel aufgrund von Annulierung des Flugs, nicht befördert werden, Ausgleichs- bzw. Entschädigungsleistungen zu. Dies gilt jedoch nicht, wenn für die Einreise nicht ausreichende Dokumente vorgelegt werden. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München hervor.
In dem konkreten Fall wollte eine Familie nach Bangkok fliegen. Für den Sohn legten sie jedoch einen Kinderausweis ohne Lichtbild vor. Das Personal weigerte sich daraufhin die Familie zu befördern, da solch eine Dokument für die Einreise nach Thailand nicht ausreichend sei.
Die Familie ließ daraufhin den Pass ändern und reiste drei Tage später doch noch. Nach dem Urlaub verklagte die Familie die Airline auf Schadenersatz. Insgesamt wollten sie 2254 Euro für die zusätzlich entstandenen Kosten und die Entschädigung nach der EU-Fluggastverordnung. Der Vater habe sich vor Abflug über die Einreisebestimmungen informiert.
Er legte der Richterin die Einreisebestimmungen vor, die er vom thailändischen Konsulat erhalten hatte. Es stellte sich jedoch heraus, dass diese veraltet waren. Nach dem neuen Recht reiche eben ein Pass ohne Bild nicht mehr aus.
Die Airline bekam daher recht. Passagiere müssten sich vor dem Abflug rechtzeitig über die aktuellen Bestimmungen informieren.
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Wohl jeder Reisende kennt die Situation: Der Flug ist verspätet, die Maschine ist überbucht, ein Streik findet statt oder es passieren außergewöhnliche Ereignisse wie unlängst die Aschewolke über Europa. Jedenfalls steckte fast jeder schon einmal am Flughafen fest.
In solch einer Situation ist man meist ziemlich hilflos, denn keiner weiß so recht wie man sich verhalten soll und für das Personal gilt dies meist ebenso. Daher ist es gut, wenn man hier seine Rechte kennt und auch weiß, wo man sie einfordern kann.
Hierzu hat die Verbraucherzentrale Sachsen aktuell ein Faltblatt herausgebracht, wo sich Passagiere über genau dieses Thema umfassend informieren können. So stehen einem zum Beispiel bei einer Abflugverspätung von zwei Stunden bei kurzen Entfernungen Essen, Getränke, zwei Telefonate und eine andersweitige Beförderung zu.
Das Faltblatt gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen und hier zum Download…
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Na, wenn das mal nicht eine Idee ist, die bald auch woanders Schule machen könnte. Die Fluggesellschaften denken momentan ja über etliche Wege nach, wie man den Check-In für die Fluggäste erleichtern kann.
Emirates setzt hierbei nicht auf das Handy, sondern sorgt dafür, dass Passagiere bereits auf dem Weg zum Flughafen in der U-Bahn an ihre Bordkarte kommen.Die Airline stellt in einigen Metro-Stationen in Dubai Check-In-Automaten auf und will so das lästige Schlangestehen am Flughafen umgehen.
Die Passagiere können an den Automaten bis zu zwei Stunden vor Abflug einchecken, ihren Sitzplatz wählen und sich ihre Bordkarte ausdrucken. Benötigt wird dazu lediglich die Reservierungsnummer, die Ticketnummer oder die Emirates Skywards Mitgliedsnummer.
Kommt man danach am Flughafen an, geht man direkt zum separaten Gepäckaufgabeschalter oder, wenn man nur mit Handgepäck reist, direkt zum Sicherheitscheck. Einfacher geht es kaum!
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Nächste Woche naht er mal wieder: der berühmte Freitag, der 13., traditionell ein Tag, an dem im Volksglauben besonders viele Unglücke geschehen. Da kann es wohl auch in den Augen der Airline-Betreiber sein, dass an diesem Tag besonders abergläubische Menschen nicht in ein Flugzeug steigen.
So hat eine Analyse der Flugsuchmaschine swoodoo.com ergeben, dass am Freitag, den 13. die Preise für einen Flug besonders günstig sind. Es scheint so zu sein, dass die Fluggesellschaften an diesem Tag bewusst die Preise niedrig halten. Alleine für den kommenden 13. August liegen die Flugpreise an diesem Tag rund 25% unter dem Durchschnitt.
Nun könnte man meinen, dass die Airlines dies tun, weil so wenig Menschen an diesem Tag fliegen wollen. Die Untersuchung hat jedoch ergeben, dass an diesem Tag genauso viele Passagiere reisen wie sonst auch…
Nun ja, wer also nicht abergläubisch ist, sollte für einen Freitag, den 13. buchen um Geld zu sparen…
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