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An dieser Stelle ab jetzt in regelmäßigen Abständen ein paar Linktipps: Den Anfang machen die Kollegen von airline-direct, bei denen es aktuell eine Reise nach Indien zu gewinnen gibt. Alles, was man dafür tun muss, ist zu sagen, was man auf dieser Reise machen möchte. Viel Glück!
Wer lieber in den kommenden Tagen in heimischen Gefilden bleibt und sich der fünften Jahreszeit hingibt, kann zum Beispiel mit dem Karneval-Flieger von InterSky nach Düsseldorf reisen. Nähere Infos dazu findet ihr bei airportzentrale.de.
Parken-und-Fliegen berichtet unterdessen über Valet Parken am Flughafen Hamburg. Ach ja, und Das Reise-Blog verweist auf einen Bericht, wonach Fliegen sicherer geworden ist.
Flugreisen Airlines, Angebote, Gewinnspiel, Karneval, Sicherheit

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Bei Start und Landung und zwischendurch auch auf Verlangen müssen Passagiere sich an Bord eines Flugzeugs anschnallen. Weigern sie sich, darf sie der Kapitän von Bord schmeißen (natürlich noch vor dem Start
). Dies bestätigt auch ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt.
In dem konkreten Fall weigerte sich eine Reisegruppe von 146 Personen sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen. Der Flugkapitän verwies sie daraufhin der Maschine. Die Gruppe zog vor Gericht, da die Airline sich weigerte ihnen Schadensersatz zu bezahlen.
Die Richter waren auf der Seite der Fluggesellschaft: Der Kapitän habe dafür zu sorgen, dass alle Passagiere sicher befördert werden und habe in diesem Zusammenhang auch die polizeiliche Befugnis. Die Fluggäste hätten durch ihr Verhalten eine vetragsgerechte Beförderung verhindert und somit sei der Rausschmiss auch rechtens gewesen. Also, immer brav anschnallen, ist ja auch nur zur eigenen Sicherheit…
Flugreisen Anschnallen, Flugzeug, Sicherheit, Urteil

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Es ist schon faszinierend, wie Berufsgruppen wie Piloten oder Ärzte, von deren Verhalten am Arbeitsplatz Menschenleben abhängen, unter immer längeren Arbeitszeiten leiden. Eine aktuelle Studie in Norwegen sorgte in diesem Zusammenhang nun für einen kleinen Schocker.
50% aller befragten Piloten gaben zu schon einmal im Cockpit während eines Flugs eingeschlafen zu sein ohne seinen Co-Piloten zu warnen. Es soll sogar ab und an schon mal vorkommen, dass Pilot und Co-Pilot gleichzeitig einnicken. Für uns Passagiere wohl eine mehr als erschreckende Vorstellung!
Dabei liegt dies laut dem Pilotenverband nicht etwa an einer zu laschen Arbeitseinstellung, sondern daran, dass die meisten Piloten bereits übermüdet zur Arbeit kämen. Ein Pilot von Linienflügen arbeitet im Schnitt 60 Stunden die Woche und in den letzten Jahren wurden vorgeschriebene Ruhezeiten aus Kostengründen immer mehr gekürzt.
15-Stunden-Tage sind also keine Seltenheit und das in einem Beruf, bei dem die Konzentration das Allerwichtigste ist. Höchste Zeit, dass hier etwas geschieht!
Flugreisen Arbeitszeiten, Cockpit, Piloten, Sicherheit, Studie

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Lange Zeit war nicht klar, ob Geräte wie Handys und Co. die Elektronik an Bord eines Flugzeugs stören oder nicht. Bis heute halten sich daher hartnäckig Gerüchte, wenn man an Bord eines Flugzeugs ein Handy eingeschaltet hat, dann kann man es zum Abstürzen bringen.
Dies gilt inzwischen als widerlegt und seit 2008 erlaubt sogar der Gesetzgeber wieder das Telefonieren über den Wolken. Nach und nach und eher zögerlich führen einige Airlines Handy und Internet an Bord der Maschinen wieder ein.
Bei Emirates oder Singapore Airlines ist es inzwischen gang und gäbe, die Lufthansa bietet WLAN auf Langstreckenflügen an und Air Berlin denkt immerhin schon darüber nach. Warum so langsam, wenn es doch zum Beispiel an Bord von Zügen ganz normal ist?
Zum einen liegt dies wohl immer noch an den Sicherheitsbedenken der Passagiere, zum anderen hat aber eine aktuelle Umfrage ergeben, dass die meisten es grundsätzlich nicht wollen. Das Flugzeug sei einer der wenigen Orte ohne ständige Kommunikation, zudem könne man eh nichts Privates besprechen, da man so viele Zuhörer hat. Mal sehen, ob sich Internet und Handy doch noch irgendwann in luftigen Höhen durchsetzen…
Flugreisen Air Berlin, Angebote, Handy, Internet, Lufthansa, Sicherheit, Singapore Airlines

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So manch einer hat mit dem Druck in der Kabine beim Fliegen Probleme. So führt der Druck nicht selten zu Problemen wie Ohrenschmerzen und Co. Passagiere mit einer Lungenerkrankung sollten beim Fliegen besonders vorsichtig sein, denn ihnen droht laut Ärzten Atemnot.
In der Kabine eines Flugzeugs herrscht meist ein Druck, der mit dem im Gebirge bei 2.000 bis 2.500 Metern vergleichbar ist. Ein zusätzlicher Druckabfall kann dazu führen, dass die Sauerstoffsättigung im Blut bei Lungenkranken stark absinkt, und sie mehr Sauerstoff brauchen als sie in diesem Moment aufnehmen können.
Je nach Flugzeugtyp oder Flugdauer können die Druckverhältnisse anders sein. Menschen mit einer Lungenerkrankung, wie zum Beispiel mit chronischer Raucherbronchitis, sollten sich unbedingt vor dem Flug von ihrem Arzt beraten und untersuchen lassen. Auch eine Auskunft bei der Airline, ob ein Sauerstoffgerät an Bord ist oder mitgenommen werden darf, ist nicht falsch. Bei der Versicherung sollte man zudem in diesem Fall die Kosten und eine mögliche Übernahme klären.
Flugreisen Gesundheit, Lungenpatienten, Sicherheit

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Das Winterchaos hat lange Zeit die Flughäfen beeinträchtigt und etliche Passagiere mussten lange bzw. vergeblich auf ihre Flüge warten. Für die Airlines hat dies natürlich auch noch finanzielle Folgen, denn viele Passagiere haben ein Recht auf Ausgleichszahlungen.
Doch nicht nur der Winter kann Flüge schon mal beeinträchtigen. Eine Frau setzte sich nun vor Gericht durch, die mit 23 Stunden Verspätung aufgrund eines seltenen technischen Defekts an ihrem Zielort ankam. Für vier Personen forderte sie Ausgleichszahlungen in Höhe von je 600 Euro gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung.
Die Airline schlug dies zunächst aus, da der Flug ja nur verspätet und nicht annulliert war. Die Richter des Landgerichts Darmstadt sahen dies anders: Sie folgten der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, nach der deutlich verspätete Flüge mit annullierten gleichzusetzen sind. 400 Euro pro Person bekommt die Klägerin nun.
Ein technischer Defekt sei nur dann als außergewöhnlicher Umstand zu werten, wenn er nicht im normalen Rahmen der Tätigkeit auftritt und von der Airline nicht beherrschbar ist. Beides war hier nicht der Fall.
Flugreisen Ausgleichszahlungen, Flugtickets, Passagierrechte, Urteil, Winterchaos