Ausgleichszahlung bei verpasstem Anschluss: Flughafen und Airline sind nicht entscheidend

cc by flickr/ TheeErin

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Wenn man seinen Anschlussflug verpasst, dann ist dies äußerst ärgerlich. So gibt es dazu bereits ein paar Urteile zum Thema Ausgleichszahlungen. Das Landgericht Frankfurt hat nun in einem neuen Urteil bekräftigt, dass für eine Entschädigung bei einem verpassten Anschluss weder die Lage des Flughafens noch die Airline selbst eine Rolle spielt.

In dem konkreten Fall hatte ein Ehepaar einen Flug von Frankfurt am Main nach Rangun in Myanmar gebucht. Dazu mussten sie in Singapur umsteigen. Der Anschlussflug konnte dort jedoch nicht erreicht werden und so kamen sie mit einem Ersatzflug mit einer Verspätung von über drei Stunden an. Sie forderten eine Entschädigung, die die Airline jedoch nicht zahlen wollte.

Das Gericht entschied nun, dass grundsätzlich die Frage, ob der Flughafen innerhalb der EU liege oder nicht, bei Ausgleichszahlungen keine Rolle spielt. Zudem haben Passagiere auch dann das Recht auf eine Entschädigung, wenn der Anschlussflug von einer anderen Airline durchgeführt wird: Der Zubringer sei bei solchen Verspätungen in der Pflicht.

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