Flugverspätungen können natürlich immer wieder vorkommen. Dass die Airlines entsprechende Entschädigungen nicht immer gerne zahlen und daher die eine oder andere Ausrede parat haben, ist ebenfalls bekannt und seit Jahre immer wieder in der Kritik. So die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht auf ein Urteil hin, nach dem eine fehlende Buchungsbestätigung im Nachhinein kein Grund sein kann, eine Entschädigung zu verweigern bzw. zu kürzen.
In dem konkreten Fall, der vor dem Amtsgericht Frankfurt verhandelt wurde, ging es um mehrere Passagiere, die von Colombo über Dubai nach Frankfurt geflogen waren. Beim Zwischenstopp in Dubai verlor die Maschine jedoch Öl und der Weiterflug verspätete sich um fast einen ganzen Tag! Sie forderten daher jeweils Schadenersatz in Höhe von 600 Euro, der einem normalerweise bei Verspätungen ab drei Stunden zusteht.
Die Airline weigerte sich jedoch die 600 Euro pro Person zu zahlen und bat ihnen lediglich jeweils 145 Euro an. Begründung: Die Passagiere konnten im Nachhinein keine Buchungsbestätigung vorlegen. Das Gericht sah dies jedoch nicht als Grund an, die Entschädigung zu kürzen. Eine Buchungsbestätigung müsse nicht vorgelegt werden, wenn, wie in diesem Fall, eine Reservierung bei der Airline selbst vorliege und die Passagiere zudem an Bord des Flugzeugs waren.
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