EU-Fluggastrechteverordnung: Airlines müssen aufklären

cc by flickr/ Michal O.

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Bei mehrstündigen Verspätungen haben Passagiere in vielen Fällen ein Recht auf entsprechende Ausgleichszahlungen. Allgemein sind Airlines dazu verpflichtet, über die Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung Aufklärung zu leisten. Kommen sie dem nicht nach, können unter Umständen noch weitere Zahlungen fällig sein.

Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor. Im konkreten Fall mussten zwei Reisende auf ihren Flug von Hannover nach Antalya warten, der sich um mehrere Stunden verspätet hatte. Danach forderten sie von der Fluggesellschaft eine entsprechende Ausgleichszahlung. Da die Airline die Passagiere nicht über ihre Rechte aufklärte, ließen sie sich von einem Anwalt beraten.

Die Airline sei laut dem Gericht ihren Pflichten nicht nachgekommen, weshalb sie neben der Ausgleichszahlung auch noch die Kosten für die Rechtsberatung übernehmen muss. Generell müssten Fluggesellschaften Transparenz in Bezug auf Möglichkeiten und Rechte beweisen.

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