Wird ein Pilot krank, möchte man doch meinen, dass die Airline schnell für einen entsprechenden Ersatz sorgen kann. Doch dies ist in der Praxis nicht immer so einfach. Welche Rechte haben in solch einem Fall Passagiere, wenn es durch die Erkrankung eines Piloten zu Verspätungen kommt?
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Königswusterhausen müssen Airlines jederzeit mit dem möglichen Ausfall eines Piloten rechnen und daher schnell für Ersatz sorgen können. Kommt es dadurch zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden, wie im verhandelten Fall, der sich um einen Flug von Berlin nach Kairo drehte, stehen den Passagieren Ausgleichszahlungen zu.
Airlines können sich nur von der Zahlungspflicht befreien, wenn es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Dies liegt in den Augen des Gerichts jedoch nur vor, wenn das Wetter besonders schlecht sei oder wenn technische Defekte trotz regelmäßiger Wartung auftreten. Fällt der Flug aufgrund der Erkrankung des Piloten komplett aus, muss die Airline die Passagiere so schnell wie möglich auf einen anderen Flug umbuchen.
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