Bereits seit längerer Zeit plant die EU eine Reform der Fluggastrechte, die von Verbraucherschützern immer wieder scharf kritisiert wird. Nun scheint es laut Medienberichten so, als würde die Bundesregierung der Reform zustimmen.
Zu den Neuerungen gehört zum Beispiel, dass Passagiere erst nach fünf Stunden Verspätung einen Anspruch auf materielle und finanzielle Entschädigung haben. Verbraucherschützer und auch die Opposition bezeichnen dies als einen echten Rückschritt.
Nur in einem Punkt möchte die Bundesregierung offenbar nachverhandeln: nach der Reform müssten Airlines ihre Fluggäste bei Verspätungen auf der Rollbahn erst nach fünf Stunden aus dem Flugzeug lassen. Die Bundesregierung will dies jedoch auf zwei bis maximal drei Stunden senken, vor allem um auf die besonderen Bedürfnisse von Behinderten einzugehen. Desweiteren soll das Luftfahrtbundesamt Reisende mehr über ihr Recht informieren und direkte Kontrollen vor Ort durchführen.
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