Ausgleichszahlung bei Verspätung wegen starkem Gegenwind

cc by flickr/ Dave Heuts

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Dass bei einem Flug die Wetterverhältnisse von entscheidender Bedeutung sind, dürfte wohl jedem klar sein. So berufen sich Fluggesellschaften auch gerne auf diese Verhältnisse und sprechen von „außergewöhnlichen Umständen“, wenn sie sich weigern, Ausgleichszahlungen für Verspätungen zu zahlen. Entsprechende Beweise müssen jedoch bei Gegenwind erst einmal erbracht werden.

Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor, über das die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtet. In dem konkreten Fall flogen die Kläger von Fuerteventura nach Frankfurt am Main. Statt wie geplant um 0:45 Uhr, landete die Maschine jedoch erst um 5:10 Uhr. Die Passagiere verlangten aufgrund dieser Verspätung eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro.

Die Airline weigerte sich und berief sich dabei auf die außergewöhnlich starken Gegenwinde, die den Flug verlängert hätten. Die Richter waren anderer Meinung, vor allem da die Fluggesellschaft keine konkreten Beweise für die entsprechende Wetterlage liefern konnte.

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