Airline darf Gepäck mit verdorbenen Lebensmitteln vernichten

cc by wikimedia/ Amarant

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Die meisten Experten raten Passagieren davon ab, Lebensmittel im Koffer auf eine Flugreise mitzunehmen. Wenn sie dies tun, dann auf jeden Fall gut verpackt und zudem Lebensmittel, die sich lange halten. Geht dieses Gepäckstück nämlich verloren und beginnt im Fundbüro übel zu riechen, darf es vernichtet werden und die Airline muss für den Schaden nicht haften.

Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor, auf das die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hinweist. In dem konkreten Fall flog ein Mann von Lamezia Terme über Rom nach Frankfurt, doch sein Koffer war offenbar in Rom geblieben und wurde dort später entdeckt. In dem Gepäckstück befanden sich nicht nur Kleidung, sondern auch Weinflaschen, Salamis und ein Beutel Oliven.

Den Zollbeamten fiel auf, dass der Koffer tropfte und zudem übel roch. Die Weinflaschen waren offenbar zerbrochen und die Oliven gequetscht worden. Der Koffer wurde daraufhin entsorgt und der Mann klagte. Am Ende entschied das Gericht, dass die Fluggesellschaft in solch einem Fall nicht für den Verlust des Gepäckstückes haften muss.

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