Wer einen Flug bucht, ist es in der Regel gewöhnt, eine Anzahlung zu leisten und manchmal auch den komplette
Vorauszahlungen: Verbraucherzentrale NRW mahnt sechs große Airlines ab
Wer einen Flug bucht, ist es in der Regel gewöhnt, eine Anzahlung zu leisten und manchmal auch den kompletten Preis sofort zu bezahlen. Dies ist jedoch in den Augen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht zulässig, weshalb sie sechs große Fluggesellschaften abgemahnt hat.
Der Flugpreis sollte nicht Monate vorher, sondern frühestens 30 Tage vor Abreise fällig sein, so die Verbraucherschützer. Air Berlin, Condor, Germanwings, Germania, Lufthansa und TUI fly würden jedoch auf entsprechende Klauseln verzichten, weshalb man sie abgemahnt habe. Sie würden klar gegen das Prinzip „Ware gegen Geld“ verstoßen, denn Kunden könnten so lange Zeit vorher nicht sicher sein, dass es Änderungen gebe.
Wird zum Beispiel die Flugzeit verschoben oder der vereinbarte Flughafen geändert, hätten Kunden am Ende kein Druckmittel mehr, wenn sie bereits komplett gezahlt haben. Ebenso trage der Kunde das Risiko im Falle einer Pleite der Fluggesellschaft. Sollten die Airlines nicht bis Ende Mai auf entsprechende Klauseln verzichten, wollen die Verbraucherschützer vor Gericht ziehen. Klagen gegen Reiseveranstalter aus dem gleichen Grund seien bereits vor zwei Gerichten erfolgreich gewesen.
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