Verpasster Anschlussflug: Anspruch auf Ausgleichszahlung

cc by wikimedia/ Mark Brouwer

cc by wikimedia/ Mark Brouwer

Bereits vor einigen Wochen hatten wir hier über ein ähnliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs berichtet. In dieser Woche teilte der Bundesgerichtshof über einen Entschluss mit, nach dem Passagiere, die aufgrund einer Verspätung ihren Anschlussflug verpassen, von der Airline Ausgleichszahlungen verlangen können.

In dem konkreten Fall wollten die Klägerin und ihr Reisegefährte von Berlin über Madrid nach Costa Rica fliegen. In Berlin verzögerte sich jedoch der Start um eineinhalb Stunden, weshalb der Anschlussflug in Madrid nicht erreicht wurde. Aus diesem Grund kamen die Reisenden erst einen Tag später in Costa Rica an.

Der Bundesgerichtshof gab am Ende der Klägerin Recht, die jeweils 600 Euro Entschädigung pro Person verlangte. Entscheidend für das Recht auf eine Ausgleichzahlung sei nicht die Verspätung eines der Teilflüge, sondern die am Zielort. Voraussetzung sei jedoch, dass die Verspätung mehr als drei Stunden betrage.

Ähnliche Artikel:

  1. Verpasster Anschlussflug wegen Gepäck: Ausgleichzahlung!
  2. Ruhezeit der Crew: Ausgleichszahlung für Flugverspätung
  3. Anschlussflüge wegen Verspätung verpasst: Ausgleichszahlung!
  4. Streik der Fluglotsen: Auf was haben Passagiere Anspruch bei Verspätungen?
  5. Notrutsche falsch ausgelöst: Keine Ausgleichszahlung wegen Verspätung!

Hinterlasse eine Antwort

ö

<4815><9187fabed5" />