Stornieren Reisende einen Flug, dann darf die Airline nicht pauschal den kompletten Flugpreis einbehalten. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist laut einem Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim nicht zulässig. Darauf weist die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht hin.
In dem konkreten Fall hatte eine Familie mit einem Kind einen Flug von Frankfurt nach Honolulu gebucht. Sie konnten diese Reise jedoch nicht antreten und stornierten daher den Flug. Das Ehepaar wollte daraufhin den kompletten Reisepreis von der Airline zurückbekommen, was die Fluggesellschaft jedoch mit einem Verweis auf die AGB verweigerte. Darin wurde eine Erstattung des Flugpreises bei dem entsprechenden Tarif pauschal ausgeschlossen.
Das Gericht hielt dies jedoch für unzulässig. Die Airline könne nur die ihnen entstandenen Kosten einbehalten. Ansonsten müsse das Geld erstattet werden. Generell sei für den Reisenden nicht ersichtlich gewesen, dass die Stornogebühren bei 100 Prozent lagen.
Ähnliche Artikel:
Letzte Kommentare