Ausgleichszahlungen bei Verspätung durch Blitzschlag

cc by flickr/ Jasmic

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Dass ein Flugzeug von einem Blitz getroffen wird, kann natürlich passieren, doch dies ist noch lange kein Grund dafür, dass die Airline den Passagieren Ausgleichszahlungen für eine dadurch entstandene Verspätung verweigert. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Erding hervor, auf das die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hinweist.

In dem konkreten Fall war ein Flugzeug beim vorherigen Flug vom Blitz getroffen worden. Der Zeitplan war jedoch so eng, dass die Maschine eigentlich hätte weiterfliegen müssen. Aufgrund des Blitzschlags waren jedoch genauere Kontrollen notwendig, die zu einer Abflug-Verspätung von drei Stunden führten. Dementsprechend spät kam die Maschine natürlich auch an.

Die Fluggesellschaft verweigerte den Passagiere Ausgleichszahlungen, denn es habe sich um einen „außergewöhnlichen Umstand“ gehandelt. Das Gericht sah keinen Grund für diese Verweigerung. Im konkreten Fall sei nicht klar, ob die Airline auch wirklich alles getan habe um die Verspätung zu verhindern. Der Hinweis, das eine andere Maschine nicht zu bekommen war, reiche nicht. Man hätte zum Beispiel versuchen können, ein Flugzeug zu chartern. Bei solch einem engen Zeitplan müsse es mehr Ausweichmöglichkeiten geben.

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