Seit Jahren wird um eine mögliche Schlichtungsstelle im Bereich des Personen-Flugverkehrs diskutiert. Im Gegensatz zu anderen Bereichen mussten hier Kunden bisher lange für mögliche Ausgleichszahlungen und Co. kämpfen, was dann oft trotzdem keinen Erfolg hatte. Nun hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem besagte Schlichtungsstelle im November dieses Jahres kommen soll.
Auch in Zukunft werden sich Passagiere bei Forderungen zunächst an die Airline selbst wenden müssen. Sollte diese eine Zahlung ablehnen oder nicht innerhalb von zwei Monaten antworten, können sich Kunden ab 1. November 2013 an die Schlichtungsstelle wenden, die dann den Streit beilegen soll.
Wie genau die neue Schlichtungsstelle organisiert sein wird, ist noch unklar. Zudem muss auch der Bundesrat noch zustimmen. Kritiker bemängeln vor allem, dass eine Beteiligung der Fluggesellschaften freiwillig ist. Nimmt eine Airline nicht teil, ist das Bundesamt für Justiz für den Fall zuständig.
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