Verspätungen sind natürlich generell ärgerlich, doch wer auf Anschlussflüge angewiesen ist, gerät dadurch meist zusätzlich in Stress. Der Europäische Gerichtshof hat nun die Rechte von Fluggästen deutlich gestärkt und Ausgleichszahlungen auch für verpasste Anschlussflüge regulär möglich gemacht.
In dem konkreten Fall wollte eine Frau von Bremen über Paris und Brasilien nach Paraguay fliegen. Die Reise startete jedoch bereits in Bremen mit einer Verspätung von rund zweieinhalb Stunden. Dadurch verpasste die Reisende ihre beiden geplanten Anschlussflüge und traf in Paraguay mit einer Verspätung von über elf Stunden ein.
Air France weigerte sich Ausgleichszahlungen zu leisten, da in den Augen der Airline die Verspätung beim Abflug und nicht bei der Ankunft entscheidend sei. Der Europäische Gerichtshof sah dies anders und erklärte, dass für Ausgleichszahlungen die Verspätung bei Ankunft gelte.
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