Auch in zweiter Instanz hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen den Reiseveranstalter Tui durchgesetzt. Das Gericht erklärte nachträgliche Änderungen bei Pauschalreisen ohne Begründung für nicht rechtens, womit einige Klauseln im Kleingedruckten hinfällig sind.
Konkret ging es dabei um die Frage, ob ein Anbieter von Pauschalreisen die Flugzeiten nach der Buchung ohne Angabe von guten Gründen ändern könne. Zudem wurde über Bestimmungen gestritten, nach denen generell Informationen zu Flugzeiten von Reisebüros unverbindlich seien.
Die Richter des Oberlandesgerichts Celle erklärten diese Klauseln für unwirksam, da sie gegenüber Reisenden zum Ausdruck bringen würden, dass sich Flugzeiten jederzeit ohne Begründung ändern könnten. Doch genau diese Zeiten würden für die Kunden eine bedeutende Rolle bei der Auswahl der Reise spielen. Wäre eine Flugzeit unverbindlich könnten Anbieter Reisende, die bereits gebucht hatten, auf eine weniger begehrte Zeit umbuchen und mit den wieder freien Zeiten erneut werben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Reiseveranstalter hat die Möglichkeit, den Bundesgerichtshof in nächster Instanz anzurufen.
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