Notrutsche falsch ausgelöst: Keine Ausgleichszahlung wegen Verspätung!

CC-BY-SA 3.0 by wikimedia/ Anton Denisov

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An manchen Verspätungen ist nicht immer nur das Wetter oder eben die Airline Schuld, sondern es gibt natürlich auch Situationen, in denen die Passagiere für Verzögerungen sorgen. Löst ein Passagier zum Beispiel fälschlicherweise vor dem Start die Notrutsche aus und es kommt dadurch zu einer Verspätung, steht den restlichen Reisenden keine Ausgleichszahlung zu. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim hervor, auf das die Zeitschrift „Reiserecht aktuell“ hinweist.

In dem konkreten Fall sorgte ein einzelner Fahrgast für eine massive Verzögerung, da er die Notrutsche noch vor dem Start auslöste. Andere Passagiere verlangten daraufhin Ausgleichszahlungen von der Airline.

Die Richter gaben am Ende jedoch der Fluggesellschaft Recht, da solch eine Handlung rechtlich gesehen ein außergewöhnlicher Umstand sei, auf den die Airline keinen Einfluss habe bzw. ihn nicht kontrollieren könne. Natürlich würde die Crew die Fluggäste instruieren, jedoch könnten dadurch nicht sämtliche Störungen ausgeschlossen werden.

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