Immer wieder wird vor Gericht um mögliche Ausgleichszahlungen wegen Verspätungen gestritten. Laut dem Gesetz kann eine Airline solche Zahlungen nur verweigern, wenn die Verspätung durch Umstände entstanden ist, die nicht im Bereich ihres Einflusses liegen. Wie sieht es jedoch aus, wenn es zu einer Verspätung aufgrund eines Unfalls auf dem Rollfeld kommt?
Mit dieser Frage hatte sich das Amtsgericht Rüsselsheim beschäftigt, worauf die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hinweist. In dem konkreten Fall wurde ein besetztes Flugzeug gerade zur Startbahn geschleppt, als der Schlepper auf einmal mit einem anderen Flugzeug zusammenstieß. Der Unfall selbst ging offenbar ziemlich glimpflich aus, jedoch kam es dadurch zu einer Verspätung von über zehn Stunden.
Ein Passagier verlangte daher von der Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen, was diese jedoch ablehnte, da in ihren Augen ja nicht sie selbst für den Unfall verantwortlich war, sondern der Fahrer des Schleppers. Die Richter sahen dies am Ende anders und urteilten, dass der Passagier Anspruch auf Ausgleichszahlungen habe, da das Fahrzeug, das den Unfall verursachte, direkt für die Abfertigung des Flugzeugs der Airline zuständig sei und man daher die Fluggesellschaft für das fahrlässige Verhalten durchaus in Verantwortung ziehen könne.
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