Bereits seit einiger Zeit denken mehrere Airlines über mögliche gerichtliche Schritte gegen die Betreibergesellschaft des neuen Flughafens Berlin Brandenburg nach. Air Berlin macht nun Nägel mit Köpfen und hat eine Feststellungsklage beim zuständigen Landgericht Potsdam eingereicht. Für Air Berlin ist der BER enorm wichtig und die mehrfache Verschiebung des Starttermins bereitet der Fluggesellschaft Schätzungen zufolge Schäden in zweistelliger Millionenhöhe.
Seit Monaten wird nun diesbezüglich über einen möglichen Schadenersatz diskutiert, den die Flughafengesellschaft jedoch nicht zahlen möchte. Nun sollen die Ansprüche also gerichtlich geklärt werden.
Für die Flughafengesellschaft besteht kein Rechtsanspruch auf Schadenersatz, da ein Eröffnungstermin niemals vertraglich zugesichert worden war. Air Berlin beruft sich hingegen auf die entstandenen Schäden, die die derzeitige Krise des Unternehmens nur verstärkt haben.
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