Dialekte sind an sich ja eine interessante Sache, die oft nicht umsonst in anderen Regionen des Landes für Heiterkeit sorgen. Wenn ein Kunde bei einer Flugbuchung jedoch so undeutlich spricht und es daher zu einem Fehler kommt, muss der Reisende selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Dies entschied das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, worüber die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtet.
In dem konkreten Fall hatte eine Sächsin eigentlich nach Porto fliegen wollen. Die Dame im Reisebüro hatte jedoch Bordeaux verstanden. Obwohl die Mitarbeiterin die Reiseroute mehrmals auf Hochdeutsch erklärt hatte, war der Kundin der Fehler erst später aufgefallen. Sie weigerte sich jedoch für die Fehlbuchung zu zahlen.
Die Richter entschieden am Ende zugunsten des Reiseunternehmens. Durch die zusätzlichen Erklärungen sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Die Kundin hätte direkt alle Daten überprüfen müssen und muss daher die 294 Euro auch zahlen.
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