Flugbuchung: Unterschieben einer Reiseversicherung nicht erlaubt!

cc by flickr/ Christian Heindel

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Millionen Menschen buchen inzwischen Leistungen wie zum Beispiel die Tickets für einen Flug online. Neben den zahlreichen Angaben, die man dabei machen muss, ist auch das eine oder andere Häkchen für spezielle Extras zu setzen bzw. leider auch wegzuklicken. So kann es bei einigen Anbietern immer wieder vorkommen, dass man am Ende Dinge dazubucht, die man eigentlich nicht haben wollte.

Bereits vor einiger Zeit hatte die EU per Gesetz verboten, dass Fluggesellschaften und Reiseveranstalter Kunden einfach Reiseversicherungen unterjubeln. Sie sind verpflichtet, alle Steuern und Gebühren in einem Gesamtpreis anzugeben. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof gilt dies ab jetzt auch ausdrücklich für Flugvermittler, also für Portale, über die man Flüge vergleichen und buchen kann.

Konkret hatte dabei der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den Anbieter ebookers.com Deutschland geklagt. Hier war automatisch eine sogenannte „Versicherung Rücktrittskostenschutz“ in den Gesamtpreis mit eingerechnet, egal, ob der Kunde diese haben wollte oder nicht. Erst am Ende wurde man nebenbei darauf hingewiesen, dass man dagegen ausdrücklich Widerspruch einlegen möchte, falls man diese nicht will. Auf diese Weise haben viele Kunden etwas bezahlt, für was sie sich eigentlich nicht aktiv entschieden haben.

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One Response to Flugbuchung: Unterschieben einer Reiseversicherung nicht erlaubt!

  1. Christina on 1. August 2012 at 16:21

    So unsinnig finde ich eine Reiseversicherung nicht. Gerade eine Reiserücktrittsversicherung kann Sinn machen, wenn man kleinere Kinder hat, die sich leicht mit irgendwelchen Infektionen im Kindergarten anstecken können. Natürlich dürfen Versicherungen nicht “untergejubelt” werden…

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