Schäden am Gepäck: Airlines haften

cc by flickr/ jasleen_kaur

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Wer sein Gepäck beim Antritt einer Reise vertrauensvoll an die Airline übergibt, möchte natürlich auch, dass man die Stücke nach dem Flug alle wieder heil und vollzählig zurückbekommt. In den meisten Fällen klappt dies ja auch, nur leider kommt es auch ab und an zu Fehlern oder Verlusten. Das Bundesjustizministerium in Berlin weist daher aktuell darauf hin, dass Fluggesellschaften für Schäden am Reisegepäck grundsätzlich aufkommen müssen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Airlines direkt am Schaden schuld sind oder nicht, für jedes aufgegebene Reisegepäck haftet zunächst immer die Fluglinie. Bei Schäden am Handgepäck sieht dies schon ein wenig anders aus: Auch hier muss die Airline haften, aber nur wenn man dieser ein direktes Verschulden nachweisen kann.

Generell hat man sieben Tage nach der Gepäckaufgabe Zeit, Schäden bei der Fluggesellschaft zu beanstanden. Trifft das Gepäck verspätet ein, verlängert sich die Frist laut dem Bundesjustizministerium auf 21 Tage nach Empfang der Koffer und Co.

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One Response to Schäden am Gepäck: Airlines haften

  1. Tokunaga Osamu on 24. Juli 2013 at 11:12

    Sehr geehrte Herren!

    Herr Tokunage ist bei uns hat eine Damaged Baggage Report , sein Koffer wurde beschädigt , wie geht das weiter, wird der Koffer abgeholt oder an wem soll er sich wenden??

    Bitte um umgehende Antwort danke

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