Auch wir haben an dieser Stelle immer wieder davon berichtet, dass so manch eine Airline Behinderte abgewiesen und ihnen nicht erlaubt hat, einen bereits gebuchten Flug anzutreten. Dies sorgte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen. So weist nun die EU ausdrücklich darauf hin, dass diese Praxis nach den im Jahr 2008 eingeführten Leitlinien verboten ist. Trotzdem würden sich einige Fluggesellschaften immer noch nicht daran halten.
Einige Airlines würden sich das Recht herausnehmen, die bestehenden Regeln zu ihren Gunsten auszulegen. So werden Behinderte unterschiedlich behandelt und das sogar ab und an von ein- und derselben Airline! Zum Teil würde das Personal ein medizinisches Attest verlangen, was nicht gestattet ist, es sei denn der Reisende könnte die Gesundheit von anderen Passagieren gefährden. Zudem würden einige Airlines die kostenlose Mitnahme von Rollstühlen oder Beatmungsgeräten verweigern. Tatsächlich sei es Pflicht, zwei solcher Hilfsmittel umsonst mitzuführen!
Nach der EU-Vorschrift dürfen Schwangere, Blinde, Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit körperlichen Einschränkungen nicht von Fluggesellschaften benachteiligt werden. Jeder, der selbstständig zurecht kommt, darf auch ohne Begleitperson reisen. Die EU-Kommission will nun Schritte einleiten, damit sich Airlines auch daran halten. Zudem raten die Experten Fluggästen mit Behinderung, sich 48 Stunden vor dem Flug an die Airline zu wenden, damit diese auch in der Lage sei, sich entsprechend vorzubereiten um dem Passagier optimal helfen zu können.
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