Flughafen Berlin Brandenburg: Was die geplatzte Eröffnung für Reisende bedeutet

cc by wikimedia/ CellarDoor85

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Nun ist es, wie gestern bereits berichtet, offiziell: Der neue Flughafen Berlin Brandenburg wird nicht wie bisher gedacht am 3. Juni seinen Betrieb aufnehmen. Die Eröffnung verzögert sich um ein paar Monate, da es Probleme bei der Brandschutztechnik gibt, weshalb das Terminal nicht rechtzeitig abgenommen werden kann. Was bedeutet dies nun für Reisende, die eigentlich in den kommenden Monaten vom neuen Flughafen Willy Brandt starten sollten?

Auf der Pressekonferenz zur Verschiebung wurde betont, dass keine Flüge ausfallen würden. Die geplanten Starts würden eben auch wie bisher von den Flughäfen Tegel und Schönefeld aus gehen. Dies bedeutet wohl auch, dass zum Beispiel Lufthansa oder Air Berlin weiter von Tegel aus fliegen werden und Germanwings oder Easyjet von Schönefeld aus.

Fallen die angekündigten Flüge nicht aus, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung. Geltend machen kann man jedoch mögliche längere Anfahrtswege, wozu entsprechende Belege benötigt werden. Erst wenn Flüge aufgrund des verschobenen Eröffnungstermins ausfallen, sind Entschädigungen möglich. Über die genauen Abflugzeiten und den Abflugort kann man sich bei den Reiseveranstaltern und den Fluggesellschaften informieren. Aktuell heißt es, dass der Flughafen BER nach den Sommerferien, also Anfang August, eröffnet werden wird. Hoffen wir das Beste!

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