Seit dem Jahr 2008 besagt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise stets komplett angegeben werden müssen, das heißt inklusive Gebühren, Steuern, Zuschlägen und sonstigen Kosten. Nur leider halten sich immer wieder Airlines nicht daran. Verbraucherschützer sind daher bereits seit längerem dabei, die entsprechenden Unternehmen abzumahnen oder sogar vor Gericht zu ziehen. Letzteres hat auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen getan und reichte Klage gegen Air Berlin und Ryanair ein.
Vor dem Berliner Kammergericht haben die Verbraucherschützer nun Recht bekommen. Zum einen war der Vorwurf gegen Air Berlin, dass man im Laufe der Buchung eine Tabelle zu sehen bekomme, die die möglichen Preise anzeigt, welche jedoch noch ohne Steuern oder Flughafengebühren verzeichnet sind. So könne es passieren, dass man bei einem Preis von 41 Euro am Ende 74 Euro zahlen müsse.
Ähnliches warfen die Verbraucherschützer auch Ryanair vor. Hier fehlten bei der Onlinebuchung die Angabe der Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünf Euro, welche man erst viel später im Laufe der Buchung erfahre. Die Richter sahen dies genauso wie der Verbraucherzentrale Bundesverband. Preise müssten stets so früh wie möglich komplett angegeben werden und nicht erst an späterer Stelle. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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