Krankes Crewmitglied: Kein außergewöhnlicher Umstand

cc by flickr/ Christian Heindel

cc by flickr/ Christian Heindel

Werden Mitarbeiter einer Airline krank, dann muss das Unternehmen natürlich dafür sorgen, dass der Ablauf trotzdem reibungslos vonstatten geht. Dies scheint jedoch nicht in den Augen aller selbstverständlich zu sein. So musste sich das Landgericht Darmstadt mit solch einem Fall beschäftigen und entschied, dass ein krankes Crewmitglied kein außergewöhnlicher Umstand sei. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.

Konkret ging es um ein Paar, das aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Frankfurt flog, jedoch erst mit einer Verspätung von 14 Stunden ankam. Die Airline machte dafür die plötzliche Erkrankung eines Crewmitglieds verantwortlich weigerte sich aufgrund dieser „auerßgewöhnlichen Umstände“ Ausgleichszahlungen und angefallene Verpflegungskosten zu übernehmen.

Die Richter entschieden jedoch im Sinne der Passagiere. Es handle sich auf keinen Fall um außergewöhnliche Umständen, da die Fluggesellschaft ständig damit rechnen müsse, dass ein Mitarbeiter krank wird.

Ähnliche Artikel:

  1. Ausgleichszahlungen: Seltener technischer Defekt kein außergewöhnlicher Umstand
  2. Urteil: Kein Schmerzensgeld nach Turbulenzen
  3. Flugausfall aufgrund von Defekt – Schadenersatz für Passagiere
  4. Reisebüro muss nicht über Einreisevorschriften informieren
  5. BBI: Kein Drehkreuz für Lufthansa

Tags: , , ,

Hinterlasse eine Antwort

ö

<3085><195425e3ba" />