Gegen Verspätungen: Airline muss Ersatzcrew parat haben

cc by geograph/ Richard Smith

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Verspätungen sind generell ärgerlich und manchmal lassen sie sich einfach nicht verhindern, wenn jedoch die Airline etwas dagegen hätte tun können, so haben die Passagiere je nach Länge der Verspätung Anspruch auf Entschädigung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor, auf das die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hinweist.

In dem konkreten Fall ging es um einen Flug nach Frankfurt am Main, der in Antalya einen Zwischenstopp einlegen sollte. Im Vorfeld wusste man bereits, dass eine Bahre für einen kranken Passagier dort eingebaut werden musste, wofür man eine Stunde ansetzte. Blöd nur, dass der Flug eh schon eine Stunde Verspätung hatte. Aufgrund dieser Verzögerung durfte die gesamte Crew nicht mehr weiterfliegen, da man sonst die zulässige Dienstzeit überschritten hätte. Die Ersatzcrew ließ die Airline daraufhin erst einfliegen, so dass am Ende eine Verspätung von 9,5 Stunden herauskam.

Die betroffenen Reisenden zogen vor Gericht und verlangten eine Entschädigung. Die Richter gaben ihnen Recht und sprachen ihnen jeweils eine Summe von 400 Euro zu. Es sei für die Airline vorhersehbar gewesen, dass es mit der Dienstzeit des Personals hätte eng werden können. Daher hätte man bereits im Vorfeld dafür sorgen müssen, dass eine Ersatzcrew am Flughafen in der Türkei parat stehe. Eine Entschädigung wäre nur dann nicht zumutbar gewesen, wenn es sich um außergewöhnliche Umstände gehandelt hätte und die Airline alle möglichen Maßnahmen zur Vorsorge ergriffen hätte. Dem war aber laut den Richtern nicht so.

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