Es ist eine der ärgerlichsten Dinge, die einem beim Verreisen passieren kann. Man gibt seinen Koffer vor dem Flug auf und am Ende der Reise ist er verschwunden und man steht ohne Gepäck da. Ist der Koffer unauffindbar haben Reisende Anspruch auf Schadenersatz von der Airline. Dies gilt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn man selbst nicht den Gepäckschein hat, da ein Mitreisender das Gepäck für einen aufgegeben hat. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.
In dem konkreten Fall ging es um ein Paar, das gemeinsam in den Urlaub flog. Der Mann hatte Teile seiner Golfausrüstung in der Golfreisetasche seiner Freundin verstaut, doch diese ging leider verloren. Die Frau erhielt einen Schadenersatz in Höhe von 232 Euro, dem Mann wurde dieser extra verweigert.
Die Richter sahen dies jedoch anders: Obwohl die Frau bereits eine Entschädigung erhalten habe, stehe ihrem Lebensgefährten ebenfalls eine Entschädigung für die verlorenen Sachen zu. Dabei komme es nicht darauf an, ob er einen Gepäckschein habe oder nicht, sondern dass Gegenstände in die Obhut der Airline gegeben worden sind. Reisende müssten in solch einem Fall jedoch nachweisen, dass das verlorene Gepäck auch ihnen gehörte. Zudem müsse die Höhe des Schadens belegt werden können.
Ähnliche Artikel:
[...] sich Designerstücke über Designerstücke. Blöd nur, wenn diese Koffer während des Fluges verloren gehen. So ist es Rachel Zoe vor ein paar Tagen [...]