So manch ein Fluggast weiß, dass wenn man online sein Ticket bucht und mit Kreditkarte bezahlt, Letztere bei manchen Airlines beim Check-In vorzeigen muss. Laut einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt ist diese Klausel in den Geschäftsbedingungen jedoch nicht mehr gültig.
In dem konkreten Fall hatte eine Frau ihr Flugticket im Internet gebucht und eben mit Kreditkarte bezahlt. In der Zwischenzeit hatte ihre Bank sie jedoch aufgefordert die Kreditkarte aus Sicherheitsgründen auszutauschen. Folglich hatte sie beim Check-In die Karte nicht und die Airline verweigerte ihr daraufhin den Flug. Selbst die Kreditkartenabrechnung als Beleg wurde nicht akzeptiert.
Die Reisende musste nun für 50 Euro extra auf einen Flug zwei Tage später umbuchen. Die Richter verurteilten die Airline auf Schadenersatz. Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel und keine Reiseunterlage, die für den Flug notwendig sei.
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