Aus der Werbung sind wir ja besonders bei Flügen so einiges gewohnt. Häufig wird hier gerne mit vermeintlichen Schnäppchenpreisen um sich geworfen, die sich dann bei der Buchung nicht selten als doch sehr teuer herausstellen. Die meisten von uns sind hier wahrscheinlich schon besonders vorsichtig und zurecht skeptisch.
Gegen einen Fall hat nun die Wettbewerbszentrale eine einstweilige Verfügung erwirkt: Das Landgericht Köln hat die Werbung für Billigflüge der Airline Germanwings gestoppt. Dabei geht es um eine Werbung, mit der Germanwings auf der Homepage des Unternehmens und per E-Mail Flüge für 9,99 Euro verspricht.
Sieht man jedoch genauer hin, entdeckt man das berühmte kleine Sternchen, das auf die noch nicht enthaltene Luftverkehrssteuer in Höhe von acht Euro hinweist. Zumindest diese muss nämlich laut Gesetz in Preiswerbung für Flugreisen enthalten sein. Germanwings muss nun also Nachbesserungen anstellen.
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