Nicht wenige Kunden von Fluggesellschaften nehmen an deren Bonusprogrammen teil. Genau dieses Programm, dass eigentlich zur Kundenbindung dienen sollte, hat bei einem Teilnehmer offenbar das Gegenteil erreicht. Der Bundesgerichtshof gab diesem nun Recht.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der an einem Flugprämienprogramm teilnahm, bei dem man die gesammelten Meilen bzw. Punkte bis zu 60 Monate nach Flugdatum einlösen kann. Die Airline beendete die Aktion jedoch frühzeitig und meinte, alle gesammelten Punkte müssten innerhalb eines halben Jahres genutzt werden, ansonsten verfallen sie.
Die Richter stellten sich nun auf die Seite des Passagiers, der gegen diese Methode geklagt hatte. Zwar sei es das gute Recht einer Fluggesellschaft ein solches Programm zu beenden, jedoch dürfe man in diesem Zuge die gesammelten Punkte nicht frühzeitig verfallen lassen. Die Airline habe die Zeit dafür auf ein Zehntel gekürzt, was eindeutig den Kunden daran behindere seinen versprochenen Rabatt zu nutzen.
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