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Artikel Tagged ‘Urteil’

Angabe von Ticketpreisen: Klage gegen Air Berlin und Ryanair

1. Februar 2012
cc by flickr/ Deanster1983

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Seit dem Jahr 2008 besagt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise stets komplett angegeben werden mĂŒssen, das heißt inklusive GebĂŒhren, Steuern, ZuschlĂ€gen und sonstigen Kosten. Nur leider halten sich immer wieder Airlines nicht daran. VerbraucherschĂŒtzer sind daher bereits seit lĂ€ngerem dabei, die entsprechenden Unternehmen abzumahnen oder sogar vor Gericht zu ziehen. Letzteres hat auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen getan und reichte Klage gegen Air Berlin und Ryanair ein.

Vor dem Berliner Kammergericht haben die VerbraucherschĂŒtzer nun Recht bekommen. Zum einen war der Vorwurf gegen Air Berlin, dass man im Laufe der Buchung eine Tabelle zu sehen bekomme, die die möglichen Preise anzeigt, welche jedoch noch ohne Steuern oder FlughafengebĂŒhren verzeichnet sind. So könne es passieren, dass man bei einem Preis von 41 Euro am Ende 74 Euro zahlen mĂŒsse.

Ähnliches warfen die VerbraucherschĂŒtzer auch Ryanair vor. Hier fehlten bei der Onlinebuchung die Angabe der BearbeitungsgebĂŒhr in Höhe von fĂŒnf Euro, welche man erst viel spĂ€ter im Laufe der Buchung erfahre. Die Richter sahen dies genauso wie der Verbraucherzentrale Bundesverband. Preise mĂŒssten stets so frĂŒh wie möglich komplett angegeben werden und nicht erst an spĂ€terer Stelle. Beide Urteile sind noch nicht rechtskrĂ€ftig.

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Krankes Crewmitglied: Kein außergewöhnlicher Umstand

20. Januar 2012
cc by flickr/ Christian Heindel

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Werden Mitarbeiter einer Airline krank, dann muss das Unternehmen natĂŒrlich dafĂŒr sorgen, dass der Ablauf trotzdem reibungslos vonstatten geht. Dies scheint jedoch nicht in den Augen aller selbstverstĂ€ndlich zu sein. So musste sich das Landgericht Darmstadt mit solch einem Fall beschĂ€ftigen und entschied, dass ein krankes Crewmitglied kein außergewöhnlicher Umstand sei. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft fĂŒr Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.

Konkret ging es um ein Paar, das aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Frankfurt flog, jedoch erst mit einer VerspĂ€tung von 14 Stunden ankam. Die Airline machte dafĂŒr die plötzliche Erkrankung eines Crewmitglieds verantwortlich weigerte sich aufgrund dieser „auerßgewöhnlichen UmstĂ€nde“ Ausgleichszahlungen und angefallene Verpflegungskosten zu ĂŒbernehmen.

Die Richter entschieden jedoch im Sinne der Passagiere. Es handle sich auf keinen Fall um außergewöhnliche UmstĂ€nden, da die Fluggesellschaft stĂ€ndig damit rechnen mĂŒsse, dass ein Mitarbeiter krank wird.

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Urteil: Klimaschutz auch fĂŒr Nicht-EU-Airlines

3. Januar 2012
cc by flickr/ blackslimdevil

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Bisher mussten sich Airlines in der EU am Klimaschutz und sich damit am Handel mit CO2-Zertifikaten beteiligen. Ab dem 1. Januar 2012 gilt dies auch fĂŒr alle auslĂ€ndischen Airlines, die in der EU starten und landen. Dagegen wehrten sich jedoch einige Airlines, allen voran aus China und den USA, und zogen vor Gericht.

Kurz vor Jahresende 2011 entschied der EuropĂ€ische Gerichtshof, dass sich die auslĂ€ndischen Airlines am Klimaschutz beteiligen mĂŒssen. Damit kommen sie nicht um die CO2-Zertifikate herum. ZunĂ€chst erhalten sie einen Großteil der Zertifikate kostenlos. Nicht genutzt können sie weiterverkaufen, wem sie nicht ausreichen, muss dazukaufen. So sollen die Fluggesellschaften einen Anreiz haben, den eigenen CO2-Ausstoß zu senken.

Bei den meisten UmweltschĂŒtzern kam dieses Urteil sehr gut an und so manch einer schlug einen weltweiten CO2-Handel vor. Die chinesischen und US-amerikanischen Airlines sind darĂŒber jedoch nicht erfreut und haben bereits Konsequenzen angekĂŒndigt. FĂŒr Passagiere wĂŒrden LangstreckenflĂŒge so um bis zu 12 Euro teurer werden.

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Gegen VerspÀtungen: Airline muss Ersatzcrew parat haben

29. November 2011
cc by geograph/ Richard Smith

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VerspĂ€tungen sind generell Ă€rgerlich und manchmal lassen sie sich einfach nicht verhindern, wenn jedoch die Airline etwas dagegen hĂ€tte tun können, so haben die Passagiere je nach LĂ€nge der VerspĂ€tung Anspruch auf EntschĂ€digung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor, auf das die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hinweist.

In dem konkreten Fall ging es um einen Flug nach Frankfurt am Main, der in Antalya einen Zwischenstopp einlegen sollte. Im Vorfeld wusste man bereits, dass eine Bahre fĂŒr einen kranken Passagier dort eingebaut werden musste, wofĂŒr man eine Stunde ansetzte. Blöd nur, dass der Flug eh schon eine Stunde VerspĂ€tung hatte. Aufgrund dieser Verzögerung durfte die gesamte Crew nicht mehr weiterfliegen, da man sonst die zulĂ€ssige Dienstzeit ĂŒberschritten hĂ€tte. Die Ersatzcrew ließ die Airline daraufhin erst einfliegen, so dass am Ende eine VerspĂ€tung von 9,5 Stunden herauskam.

Die betroffenen Reisenden zogen vor Gericht und verlangten eine EntschĂ€digung. Die Richter gaben ihnen Recht und sprachen ihnen jeweils eine Summe von 400 Euro zu. Es sei fĂŒr die Airline vorhersehbar gewesen, dass es mit der Dienstzeit des Personals hĂ€tte eng werden können. Daher hĂ€tte man bereits im Vorfeld dafĂŒr sorgen mĂŒssen, dass eine Ersatzcrew am Flughafen in der TĂŒrkei parat stehe. Eine EntschĂ€digung wĂ€re nur dann nicht zumutbar gewesen, wenn es sich um außergewöhnliche UmstĂ€nde gehandelt hĂ€tte und die Airline alle möglichen Maßnahmen zur Vorsorge ergriffen hĂ€tte. Dem war aber laut den Richtern nicht so.

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Flugausfall aufgrund von Defekt – Schadenersatz fĂŒr Passagiere

28. Oktober 2011
cc by flickr/ Jasmic

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Wenn ein Flug annulliert wird, dann ist dies fĂŒr die betroffenen Reisenden meist mit viel Ärger und Aufwand verbunden. Oft kann so die Urlaubsstimmung erheblich getrĂŒbt werden. FĂ€llt ein Flug aufgrund eines Defekts am Flugzeug aus, so haben die Passagiere nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt Anspruch auf Schadenersatz. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft fĂŒr Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht“ hin.

In dem konkreten Fall wollten die KlĂ€ger von Teneriffa zurĂŒck nach Frankfurt fliegen, doch aufgrund eines seltenen technischen Defekts musste die Airline den Flug annullieren. Die Reisenden warteten daraufhin einige Stunden am Flughafen, verbrachten dann eine zusĂ€tzliche Nacht im Hotel und kamen erst mit einem Tag VerspĂ€tung zuhause an. Sie forderten dafĂŒr Ausgleichszahlungen von der Fluggesellschaft, die sich jedoch weigerte und darauf berief, dass es sich um ein sehr seltenes Problem handle.

Die Richter waren jedoch anderer Ansicht und gaben den betroffenen Passagieren recht. Ein seltener Defekt sei keine Entschuldigung fĂŒr das Ausfallen eines Flugs. Daher hĂ€tten Reisende hier Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Konkret erhielten die KlĂ€ger im genannten Fall je 400 Euro von der Airline.

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EuropĂ€ischer Gerichtshof: Nach Flugausfall höhere EntschĂ€digung fĂŒr Passagiere

18. Oktober 2011
cc by flickr/ Michal O.

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Selbst wenn man pĂŒnktlich am Flughafen ist und alles bis dahin gut geklappt hat, kann es einem trotzdem noch passieren, dass die Airline etwas am Flug Ă€ndert. In der vergangenen Woche hat der EuropĂ€ische Gerichtshof die Rechte der Passagiere im Falle einer Annullierung des Flugs gestĂ€rkt.

Konnten bisher von der Fluggesellschaft Kosten fĂŒr Flugtickets und Transport verlangt werden, haben die Richter diesen Anspruch nun um „immaterielle SchĂ€den“ erweitert. Dies bedeutet, dass auch die Kosten fĂŒr Kommunikation oder Unterkunft bis zu einem Gesamtbetrag von rund 4.150 Euro erstattet werden mĂŒssen.

Gleichzeitig legte das Gericht den Begriff „Annullierung“ ziemlich großzĂŒgig aus. Dazu gehöre auch, wenn das Flugzeug bereits gestartet sei, jedoch aus irgendwelchen GrĂŒnden wieder umkehren musste, oder wenn die Airline Reisende auf andere FlĂŒge umbuchen mĂŒsse. Erreicht der Passagier sein Ziel noch am Folgetag, gelte auch hier eine Abweichung vom ursprĂŒnglichen Flug als Annullierung.

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