Einige Airlines haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln, dass Flüge auch in der gebuchten Reihenfolge angetreten werden müssen, d.h. lässt man den Hinflug verfallen, wird damit auch automatisch der Rückflug ungültig. In den Augen der Verbraucherzentralen unrecht und kundenfeindlich, also zogen sie vor Gericht. Der Bundesgerichtshof entschied in dieser Sache nun zu Gunsten der...
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