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Eigentlich ist es extrem logisch, jedoch denken viele nicht daran, vielleicht gerade weil es so einfach ist. Ein Handy-Ticket für das Flugzeug ist eine tolle Sache und kann eine große Zeitersparnis sein. Jedoch ist es in letzter Zeit offenbar häufiger vorgekommen, dass der Akku des Geräts im entscheidenden Moment den Geist aufgab.
Mit einem leeren Akku ist natürlich auch das Handy-Ticket nicht mehr nutzbar, was unter Umständen sogar dazu führt, dass der Flug nicht angetreten werden kann. Manchmal ist es möglich, das Ticket auch nachzureichen, doch verlassen sollte man sich darauf nicht. Wer also auf ein Handy-Ticket setzt, sollte stets auf den Akku achten.
Generell werden die Tickets als sicher eingestuft. Trotzdem sollte man seine Rechnung immer wieder auf mögliche Unregelmäßigkeiten prüfen. Bei Verlust des Geräts sollte man mit dem Sperren auch nicht zu lange warten.
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Seit dem Jahr 2008 besagt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise stets komplett angegeben werden müssen, das heißt inklusive Gebühren, Steuern, Zuschlägen und sonstigen Kosten. Nur leider halten sich immer wieder Airlines nicht daran. Verbraucherschützer sind daher bereits seit längerem dabei, die entsprechenden Unternehmen abzumahnen oder sogar vor Gericht zu ziehen. Letzteres hat auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen getan und reichte Klage gegen Air Berlin und Ryanair ein.
Vor dem Berliner Kammergericht haben die Verbraucherschützer nun Recht bekommen. Zum einen war der Vorwurf gegen Air Berlin, dass man im Laufe der Buchung eine Tabelle zu sehen bekomme, die die möglichen Preise anzeigt, welche jedoch noch ohne Steuern oder Flughafengebühren verzeichnet sind. So könne es passieren, dass man bei einem Preis von 41 Euro am Ende 74 Euro zahlen müsse.
Ähnliches warfen die Verbraucherschützer auch Ryanair vor. Hier fehlten bei der Onlinebuchung die Angabe der Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünf Euro, welche man erst viel später im Laufe der Buchung erfahre. Die Richter sahen dies genauso wie der Verbraucherzentrale Bundesverband. Preise müssten stets so früh wie möglich komplett angegeben werden und nicht erst an späterer Stelle. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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An diesem Wochenende war der Ärger an spanischen Flughäfen groß. Die Airline Spanair meldete Insolvenz an und stellte kurzerhand den Betrieb ein. Etliche Passagiere saßen daraufhin an den Flughäfen fest und mussten sich selbstständig und auf eigene Kosten um die Weiterreise bemühen, denn eine kostenlose Umbuchung oder Ähnliches gab es nicht. Daher fragen sich derzeit wohl viele, die bei Spanair bereits Tickets gebucht und bezahlt haben, ob man Anspruch auf Entschädigung hat.
Dem ist leider nicht so, wie nun mehrere Experten melden. Im Gegensatz zu Reiseveranstaltern gibt es bei Fluggesellschaften keine Absicherung gegen Insolvenz. Das heißt, wenn das Unternehmen Pleite geht, dann hat man nur im Rahmen des normalen Insolvenzverfahrens Anspruch Forderungen geltend zu machen. Doch dies zieht sich bekanntlich und am Ende ist nicht einmal sicher, ob man sein Geld überhaupt je wieder sieht.
Spanair meldete unterdessen, dass man mit anderen Airlines wie Iberia über spezielle Ersatzflüge verhandle. Zudem gehört Spaniar zum Luftfahrtbündnis Star Alliance. Hier könnten die Tickets von Spanair vielleicht auch bei anderen Gesellschaften des Bündnisses gut sein. In beiden Fällen wurde jedoch leider noch keine konkrete Entscheidung getroffen.
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Zur Kooperation Star Alliance gehören etliche namhafte Airlines wie die Lufthansa oder auch United Airways. Seit gut zehn Jahren bietet die Star Alliance das sogenannte Conventions Plus Programm für Veranstalter von großen Events oder Tagungen an. Dieser Service startet nun auch mit einem umfangreicheren Onlineportal. Die Plattform ist die weltweit erste eines Luftfahrtbündnisses dieser Art.
Durch den neuen Buchungs- und Ticketingservice möchte man den Online-Vertriebskanal erweitern und auch Veranstaltern und Teilnehmern einen besseren Service bieten. Veranstalter können so Teilnehmer direkt über mögliche Reiseinformationen mit allen Airlines von Star Alliance informieren.
Teilnehmer checken die Verfügbarkeit und die Preise und können direkt buchen und das entsprechende Ticket kaufen. Im Herbst vergangenen Jahres wurde die Ticketing-Plattform von Convenations Plus bereits getestet und das Feedback war sehr positiv. So steht das Angebot nun allen in vollem Umfang zur Verfügung.
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Zahlen mit Kreditkarte scheint in der Reisebranche generell teuer zur werden, denn immer mehr Unternehmen in diesem Bereich verlangen dafür eine extra Gebühr. Wie an dieser Stelle bereits berichtet, gilt dies bisher bereits für Größen der Branche wie Lufthansa oder Tui. Nun schließt sich hier auch Air France-KLM an.
Wer bei der Airline einen Flug buchen und dabei mit Kreditkarte zahlen will, muss ab dem 12. Januar mit einem sogenannten Kreditkartenentgelt rechnen. Für Flüge innerhalb Europas verlangt die Fluggesellschaft 7,50 Euro, für Flüge außerhalb Europas ganze 15 Euro. Kostenlos ist allerdings weiterhin die Zahlung per Überweisung, EC-Karte oder eben bar.
Bei der Lufthansa gilt seit einigen Wochen der sogenannte Optional Payment Charge. Fliegt man in Deutschland werden 5 Euro für das Zahlen mit Kreditkarte fällig, innerhalb Europas zahlen Kunden 8 Euro und bei Langstreckenflügen sogar 18 Euro. Tui verlangt ein Prozent des Reisepreises. Kostenlos ist auch in diesen Fällen wieder die Bezahlmethode per Bankeinzug.
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Wer bisher bei der Lufthansa über das Internet oder die Hotline Tickets buchte und diese mit Kreditkarte bezahlte, musste eine Gebühr von fünf Euro zahlen. Diesen Zuschlag weitet die Airline nun aus: In Zukunft müssen alle Kunden, die ihre Tickets mit Kreditkarte bezahlen eine Gebühr entrichten, was auch für sämtliche Konzernmarken und in den Reisebüros gilt.
Dieser Zuschlag soll fünf Euro für Inlandsflüge, acht Euro für Ziele in Europa und 18 Euro für Interkontinentalreisen betragen und ab dem 2. November 2011 eingeführt werden. Betroffen sind neben der Lufthansa selbst auch die Marken Swiss, BMI, Austrian und Brussels Airlines. Die Gebühr gilt für Starts in Deutschland, Finnland, Belgien, den Niederlanden, Großbritannien und der Schweiz. In Österreich könne sie aus rechtlichen Gründen nicht durchgesetzt werden.
Als Begründung nannte die Lufthansa, dass man nicht bereit sei, die Kosten für Zusatzleistungen der Kreditkartenfirmen mit zu finanzieren. Privatkunden hätten immer noch die Möglichkeit mit kostenfreien Zahlungsmöglichkeiten, wie dem Lastschriftverfahren, der ec-Karte oder in bar zu bezahlen. Firmenkunden biete man über die Tochter Airplus eine kostenlose Debit-Karte an.
Lufthansa Airlines, Flugtickets, Kreditkarte, Zusatzgebühren