Gegen VerspÀtungen: Airline muss Ersatzcrew parat haben
VerspĂ€tungen sind generell Ă€rgerlich und manchmal lassen sie sich einfach nicht verhindern, wenn jedoch die Airline etwas dagegen hĂ€tte tun können, so haben die Passagiere je nach LĂ€nge der VerspĂ€tung Anspruch auf EntschĂ€digung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor, auf das die Zeitschrift âReiseRecht aktuellâ hinweist.
In dem konkreten Fall ging es um einen Flug nach Frankfurt am Main, der in Antalya einen Zwischenstopp einlegen sollte. Im Vorfeld wusste man bereits, dass eine Bahre fĂŒr einen kranken Passagier dort eingebaut werden musste, wofĂŒr man eine Stunde ansetzte. Blöd nur, dass der Flug eh schon eine Stunde VerspĂ€tung hatte. Aufgrund dieser Verzögerung durfte die gesamte Crew nicht mehr weiterfliegen, da man sonst die zulĂ€ssige Dienstzeit ĂŒberschritten hĂ€tte. Die Ersatzcrew lieĂ die Airline daraufhin erst einfliegen, so dass am Ende eine VerspĂ€tung von 9,5 Stunden herauskam.
Die betroffenen Reisenden zogen vor Gericht und verlangten eine EntschĂ€digung. Die Richter gaben ihnen Recht und sprachen ihnen jeweils eine Summe von 400 Euro zu. Es sei fĂŒr die Airline vorhersehbar gewesen, dass es mit der Dienstzeit des Personals hĂ€tte eng werden können. Daher hĂ€tte man bereits im Vorfeld dafĂŒr sorgen mĂŒssen, dass eine Ersatzcrew am Flughafen in der TĂŒrkei parat stehe. Eine EntschĂ€digung wĂ€re nur dann nicht zumutbar gewesen, wenn es sich um auĂergewöhnliche UmstĂ€nde gehandelt hĂ€tte und die Airline alle möglichen MaĂnahmen zur Vorsorge ergriffen hĂ€tte. Dem war aber laut den Richtern nicht so.






