Reiserecht: Achtung bei Wertgegenständen an der Sicherheitskontrolle

Flughafen Sicherheitskontrolle by Flickr redjarWertgegenstände gehören auf Reisen stets ins Handgepäck oder in die Jackentasche. Legt man die wertvollen Stücke auf das Förderband bei der Sicherheitskontrolle sollte man stets darauf achten, dass andere Reisende dies bemerken und eventuell später als Zeugen aussagen können. Ansonsten hat man bei Verlust keinen Anspruch auf Schadenersatz.

So urteilte das Oberlandesgericht in Frankfurt. In dem konkreten Fall ging es um einen Passagier, der bei der Sicherheitskontrolle seine teure Uhr auf das Förderband zum Scannen legte. Nach der Kontrolle war die Uhr jedoch verschwunden. Polizisten hatten die Sicherheitsbeamten sofort durchsucht und bei ihnen keine Uhr gefunden. Auch Zeugen für das auf das Band legen gab es nicht.

Daher urteilten die Richter, dass es nicht genügend Beweise gäbe, dass die Uhr bei der Sicherheitskontrolle verschwunden sei und der Mann daher auf Schadensansprüche verzichten müsse.

Auf die Wertgegenständen also stets besonders gut achten und Zeugen bereit halten.

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One Response to Reiserecht: Achtung bei Wertgegenständen an der Sicherheitskontrolle

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