Home > Flughafen > Reiserecht: Achtung bei WertgegenstÀnden an der Sicherheitskontrolle

Reiserecht: Achtung bei WertgegenstÀnden an der Sicherheitskontrolle

Flughafen Sicherheitskontrolle by Flickr redjarWertgegenstĂ€nde gehören auf Reisen stets ins HandgepĂ€ck oder in die Jackentasche. Legt man die wertvollen StĂŒcke auf das Förderband bei der Sicherheitskontrolle sollte man stets darauf achten, dass andere Reisende dies bemerken und eventuell spĂ€ter als Zeugen aussagen können. Ansonsten hat man bei Verlust keinen Anspruch auf Schadenersatz.

So urteilte das Oberlandesgericht in Frankfurt. In dem konkreten Fall ging es um einen Passagier, der bei der Sicherheitskontrolle seine teure Uhr auf das Förderband zum Scannen legte. Nach der Kontrolle war die Uhr jedoch verschwunden. Polizisten hatten die Sicherheitsbeamten sofort durchsucht und bei ihnen keine Uhr gefunden. Auch Zeugen fĂŒr das auf das Band legen gab es nicht.

Daher urteilten die Richter, dass es nicht genĂŒgend Beweise gĂ€be, dass die Uhr bei der Sicherheitskontrolle verschwunden sei und der Mann daher auf SchadensansprĂŒche verzichten mĂŒsse.

Auf die WertgegenstÀnden also stets besonders gut achten und Zeugen bereit halten.

Ähnliche Artikel:

  1. Reiserecht: Schnarchen, Quasseln, Saufen
  2. Immer mehr Diebe schlagen an den Security-BĂ€ndern am Flughafen zu

Flughafen , , , ,