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EntschÀdigung bei Flug-VerspÀtung

Nach einem Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs erhalten jetzt auch Passagiere, deren Flug verspĂ€tet ist, eine angemessen EntschĂ€digung von der entsprechenden Airline. Erhielten manche FluggĂ€ste bisher bei einem Flugausfall Geld und konnten gleich mit einer anderen Maschine weiterfliegen, gingen diejenigen, die mehrere Stunden sinnlos am Flughafen saßen nichts. Das soll sich nach dem aktuellen Richterspruch jetzt Ă€ndern.

Doch wie komme ich an diese EntschĂ€digung? ZunĂ€chst ist es einmal wichtig alle Beweise fĂŒr die VerspĂ€tung, die Umbuchung oder den Ausfall des Fluges festzuhalten. Lassen Sie sich zudem die VerspĂ€tung an den Service-Schaltern oder -Punkten bescheinigen.

Die EntschÀdigungsforderung ist stets an die Airline und nicht an den Veranstalter zu richten.

Betroffene Passagiere können außerdem der Airline entstandene Unkosten in Rechnung stellen, wie Telefonkosten, Übernachtungskosten, Essen, GetrĂ€nke usw.

Es gibt nur eine Ausnahme, bei der man keine EntschĂ€digung erhĂ€lt und zwar, wenn die VerspĂ€tung aufgrund von “außergewöhnlichen UmstĂ€nden” erfolgt. Lassen Sie sich aber trotzdem nicht von Standard-Ausreden wie “Das Wetter ist Schuld” abwimmeln und prĂŒfen Sie den Gehalt dieser Aussage. Zum Beispiel ist Nebel fĂŒr die meisten modernen Maschinen kein Hindernis mehr. Diese Ausnahme gilt ĂŒbrigens nach Ansicht der Richter nicht fĂŒr die meisten technischen Probleme, da Wartung und damit verbundene Reparaturen zum normalen Ablauf.

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