Airlines dĂŒrfen verspĂ€teten Passagieren den Zutritt verweigern
Erreicht man den gebuchten Flug zu spĂ€t und die TĂŒren des Flugzeugs sind bereits geschlossen, dĂŒrfen Airlines den Passagieren den Zutritt zum Flugzeug verweigern. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.
Geklagt hatte ein Familienvater, der am Flughafen seiner Tochter einen Ersatzausweis ausstellen lassen musste und daher die Familie den gebuchten Flug nach SĂŒdafrika nicht rechtzeitig erreichte. Als sie an der Maschine ankamen waren die TĂŒren des Flugzeugs bereits geschlossen. Der Mann verlangte nun Schadenersatz von der Airline, doch das Gericht wies diese Forderung zurĂŒck.
Es gebe laut den Richtern keine Regelung, die besagt, dass Fluggesellschaften noch bis zum Wegrollen des Flugzeugs FluggĂ€ste aufnehmen mĂŒssten.
So gilt also auch hier: Wer zu spĂ€t kommt, den bestraft das Leben…
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