So manch einer kennt das beklemmende Gefühl während eines Flugs, wenn man die Beine nicht richtig ausstrecken kann und zwischen etlichen anderen Passagieren eingepfercht zu sein scheint. In diesem Zusammenhang wurden in letzter Zeit Stimmen aus der Politik laut, die mehr Beinfreiheit für Fluggäste forderten. Besonders die Thrombose-Gefahr sei durch die Enge besonders hoch.
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) weigert sich jedoch einen Mindestabstand einzuführen. Hierzu wurde von der EASA eine Studie in Auftrag gegeben, die den Zusammenhang zwischen zu engen Sitzreihen im Flugzeug und der Gefahr durch Thrombose feststellen sollte.
Diese zeigte jedoch keinerlei Zusammenhang, so dass man in der Angelegenheit auch keinerlei Handlungsbedarf sieht. Wichtig bei den Abständen sei vor allem, dass die Passagiere binnen 90 Sekunden evakuiert werden können. Den dafür nötigen Abstand regeln die Airlines selbst. Da jedoch die Passagiere laut Statistik immer größer und schwerer würden, wäre in Zukunft eventuell doch eine Anpassung nötig.
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Die zweitgrößte deutsche Airline Air Berlin hat den Winterflugplan für 2010/11 veröffentlicht. Darin finden sich auch einige neue Verbindungen, vor allem im Bereich Spanien und Österreich.
Ab November geht es viermal die Woche von Stuttgart aus nonstop nach Barcelona. Auch Düsseldorf und Bilbao sowie München und Malaga werden nonstop verbunden. Faro an der Algarve wird häufiger angeflogen und die Verbindung Amsterdam Palma de Mallorca ist ganz neu.
Zum Winter nimmt Air Berlin Flüge von München, Stuttgart und Köln/Bonn nach Bari auf, sowie zweimal wöchentlich von München nach Brindisi. München und Düsseldorf werden mit Olbia und Berlin mit Catania verbunden.
Ab Dezember hat man dann die Möglichkeit viermal die Woche von Hannover nach Salzburg zu fliegen, sowie dreimal die Woche von Düsseldorf nach Innsbruck oder Klagenfurt. Die Anzahl der Flüge von Berlin nach Wien oder Salzburg wird erhöht. Und auch die Strecke Hamburg-Stuttgart wird von fünf auf sechs Flugpaare erhöht.
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Traurigerweise nimmt American Airlines es mit der Sicherheit an Bord wohl nicht allzu ernst, denn schon mehrfach wurde nun bekannt, dass man Flugzeuge mit Mängeln wissentlich starten ließ. Erst im Februar diesen Jahres musste die zweitgrößte Airline der USA 2,9 Millionen Dollar Strafe zahlen, da die Mechaniker einer Regionalflug-Tochter Fahrwerksklappen falsch repariert hatten und die betroffenen Flugzeuge trotzdem starteten.
Nun muss American Airlines wieder zahlen, diesmal eine Rekordsumme in Höhe von 24,2 Millionen Dollar. Seit zwei Jahren dauert diese Auseinandersetzung zwischen der Airline und der US-Luftsicherheitsbehörde FAA nun schon an.
Basis waren über 300.000 Passagiere, die 2008 strandeten, weil die Behörde etliche Mittelstrecken-Jets vom Typ McDonnell Douglas MD-80 festhielt, da sie dringend überprüft werden mussten. Bei Kontrollen wurde im Vorfeld mehrfach darauf hingewiesen, dass Kabel in Radkästen nicht überprüft worden seien. Dies hätte schnell zu einem Feuer führen können.
Obwohl das Problem bekannt war, unternahm die Airline nichts. Mit der harten Strafe wolle man ein Exempel statuieren. American Airlines hat bereits angekündigt gegen die Strafe vorgehen zu wollen. Der Streit nimmt jedoch kein Ende. Am Ende vergisst die Airline offenbar mal wieder das Wichtigste: die Sicherheit der Passagiere.
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Aufgrund der drastischen Sparmaßnahmen der griechischen Regierung kommt es im ganzen Land immer wieder zu Streiks und Protesten. Dies betrifft auch etliche Touristen, die aufgrund von Airlinestreiks das Land nicht verlassen können.
Die griechische Regierung will nun ein Gesetz verabschieden, nach dem jeder gestrandete Tourist eine Entschädigung von bis zu 100 Euro, genauer gesagt je 50 Euro für maximal zwei Tage, erhalten soll.
Dies gilt jedoch offenbar nur, wenn andere Beteiligte wie Reiseveranstalter nicht für den Schaden aufkommen. Wann mit dem Geld zu rechnen ist, ist noch unklar, da der Prozess der Gesetzgebung lange dauern kann. Jedoch soll auf jeden Fall rückwirkend zum 28. Juni entschädigt werden.
Für Griechenland sind die Touristen essentiell, denn der Tourismus macht 17% des Bruttoinlandsprodukts aus.
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Laut der EU-Fluggastverordnung stehen Passagieren, die von der Airline zum Beispiel aufgrund von Annulierung des Flugs, nicht befördert werden, Ausgleichs- bzw. Entschädigungsleistungen zu. Dies gilt jedoch nicht, wenn für die Einreise nicht ausreichende Dokumente vorgelegt werden. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München hervor.
In dem konkreten Fall wollte eine Familie nach Bangkok fliegen. Für den Sohn legten sie jedoch einen Kinderausweis ohne Lichtbild vor. Das Personal weigerte sich daraufhin die Familie zu befördern, da solch eine Dokument für die Einreise nach Thailand nicht ausreichend sei.
Die Familie ließ daraufhin den Pass ändern und reiste drei Tage später doch noch. Nach dem Urlaub verklagte die Familie die Airline auf Schadenersatz. Insgesamt wollten sie 2254 Euro für die zusätzlich entstandenen Kosten und die Entschädigung nach der EU-Fluggastverordnung. Der Vater habe sich vor Abflug über die Einreisebestimmungen informiert.
Er legte der Richterin die Einreisebestimmungen vor, die er vom thailändischen Konsulat erhalten hatte. Es stellte sich jedoch heraus, dass diese veraltet waren. Nach dem neuen Recht reiche eben ein Pass ohne Bild nicht mehr aus.
Die Airline bekam daher recht. Passagiere müssten sich vor dem Abflug rechtzeitig über die aktuellen Bestimmungen informieren.
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Wohl jeder Reisende kennt die Situation: Der Flug ist verspätet, die Maschine ist überbucht, ein Streik findet statt oder es passieren außergewöhnliche Ereignisse wie unlängst die Aschewolke über Europa. Jedenfalls steckte fast jeder schon einmal am Flughafen fest.
In solch einer Situation ist man meist ziemlich hilflos, denn keiner weiß so recht wie man sich verhalten soll und für das Personal gilt dies meist ebenso. Daher ist es gut, wenn man hier seine Rechte kennt und auch weiß, wo man sie einfordern kann.
Hierzu hat die Verbraucherzentrale Sachsen aktuell ein Faltblatt herausgebracht, wo sich Passagiere über genau dieses Thema umfassend informieren können. So stehen einem zum Beispiel bei einer Abflugverspätung von zwei Stunden bei kurzen Entfernungen Essen, Getränke, zwei Telefonate und eine andersweitige Beförderung zu.
Das Faltblatt gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen und hier zum Download…
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